Close Menu
  • Deutschland
  • Politik
  • Welt
  • Wirtschaft
  • Gesundheit
  • Digital
  • Leben
  • Mobilität
  • Sport
  • Mehr
    • Panorama
    • Unterhaltung
    • Im Trend
    • Pressemitteilung
Gerade angesagt

Verletzungssorgen bei Polzin – fünf Ausfälle drohen

Oktober 8, 2026

Nächste Pleite in der Automobilbranche

Oktober 8, 2026

Collien Fernandes gibt Unterlassungserklärung gegenüber Tochter ab

Oktober 8, 2026

Weihnachtsmarkt nach drei Stunden ausverkauft

Oktober 8, 2026

Wie Pistazien den Schlaf verbessern könnten

Oktober 8, 2026
Facebook X (Twitter) Instagram
Facebook X (Twitter) Instagram Pinterest
Deutsch Sprechen
Abonniere jetzt
  • Deutschland
  • Politik
  • Welt
  • Wirtschaft
  • Gesundheit
  • Digital
  • Leben
  • Mobilität
  • Sport
  • Mehr
    • Panorama
    • Unterhaltung
    • Im Trend
    • Pressemitteilung
Deutsch Sprechen
Home » Diese Frist gilt für Vermieter und Mieter
Wirtschaft

Diese Frist gilt für Vermieter und Mieter

MitarbeiterBy MitarbeiterOktober 8, 2026
Share Facebook Twitter Pinterest LinkedIn Tumblr Email

Forderung kann verfallen

Nebenkostenabrechnung zu spät? Wann Mieter nicht zahlen müssen


Aktualisiert am 08.10.2026 – 15:05 UhrLesedauer: 2 Min.

Vergrößern des Bildes

Wasserzähler: Die Kosten für Wasser können in den Nebenkosten abgerechnet werden. (Quelle: totalpics/getty-images-bilder)

Aktuelle Zeit:0:00Gesamtdauer:0:00

Mieter müssen auch die Nebenkosten tragen. Doch kommt Ihr Vermieter zu spät mit der Abrechnung auf Sie zu, sind Sie in der Regel fein raus.

Die Nebenkostenabrechnung kann für Mieter ordentlich ins Geld gehen. Verpassen es Vermieter allerdings, rechtzeitig Bilanz zu ziehen, verpuffen seine Forderungen. Denn sowohl für die Übermittlung der Betriebskostenabrechnung als auch für einen möglichen Einspruch der Mieter gelten gesetzliche Fristen, die Sie beachten müssen. Ein Überblick.

Nebenkostenabrechnung: Bis wann muss sie beim Mieter sein?

Die Nebenkostenabrechnung erfolgt jährlich und muss dem Mieter spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums zugegangen sein. Hält der Vermieter diese Frist nicht ein, müssen Sie mögliche Nachforderungen nicht zahlen. Das ist in § 556 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) geregelt. Es sei denn, „der Vermieter hat die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten“, heißt es dort. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn ein Gebührenbescheid der Gemeinde verzögert beim Vermieter eintrudelt.

Laut Bundesgerichtshof soll die einjährige Abrechnungsfrist „für Rechtssicherheit und Rechtsklarheit“ im Verhältnis zwischen Vermietern und Mietern sorgen. Deshalb darf sie im Gegensatz zu den Fristen im Verjährungsrecht nicht neu beginnen, sollte die Abrechnung zum Beispiel unvollständig oder formal fehlerhaft sein.

Damit soll ausgeschlossen werden, dass Vermieter ihren Mietern noch kurz vor Ablauf der Frist eine unvollständige Abrechnung vorlegen, die sie erst nach Ablauf der Frist überarbeiten und in die erforderliche Form bringen.

  • Alles korrekt? So prüfen Sie Ihre Nebenkostenabrechnung richtig
  • Nebenkostenabrechnung: Die häufigsten Fehler

Laut Simone Marustzök vom Deutschen Mieterbund (DMB) ist die Abrechnungsperiode typischerweise das Kalenderjahr. Die Abrechnung von 2025 müsste also spätestens bis zum 31. Dezember 2026 beim Mieter sein. „Denkbar sind aber auch andere zwölfmonatige Zeitabschnitte“, sagt Marustzök – etwa vom 1. Oktober bis 30. September. Dann muss das Vorjahr entsprechend bis zum 30. September des Folgejahres aufgearbeitet sein.

Welche Frist haben Mieter für das erste Prüfen der Nebenkostenabrechnung?

Für das Prüfen der Nebenkostenabrechnung haben Mieter erst einmal 30 Tage Zeit. Das ist die übliche Frist, die ihnen für eventuelle Nachzahlungen zugestanden wird. In dieser Zeit können Mieter Einsicht in die Originalunterlagen verlangen – entweder direkt beim Vermieter oder anhand von zugesandten Kopien. Sollte diese Zeit nicht ausreichen, kann die Nachzahlung explizit unter Vorbehalt erfolgen. Die Zahlung sollte auf keinen Fall verweigert werden, denn dann sieht man sich manchmal schneller vor Gericht wieder, als einem lieb ist.

Gut zu wissen

Wer kein ganzes Jahr in der Wohnung gelebt hat, muss sich auch nur für den entsprechenden Mietzeitraum an den Nebenkosten beteiligen. Die allgemeinen Fristen gelten aber auch in diesem Fall.

Share. Facebook Twitter Pinterest LinkedIn Tumblr Email

Ähnliche Neuigkeiten

Wirtschaft

Nächste Pleite in der Automobilbranche

Oktober 8, 2026
Wirtschaft

Insolvenz in der Automobilindustrie: Weiterer Zulieferer betroffen

Oktober 8, 2026
Wirtschaft

Crédit Agricole drängt auf deutschen Markt: Erste Angebote im Oktober

Oktober 8, 2026
Wirtschaft

Bundesregierung hebt Wachstums-Prognose deutlich an

Oktober 8, 2026
Wirtschaft

Saudi-Arabien senkt Ölpreis – aber nur für Asien, in Europa steigt

Oktober 8, 2026
Wirtschaft

Kaum einer kennt diese neue Förderung

Oktober 8, 2026

Abonnieren Sie Neuigkeiten

Erhalten Sie die neuesten Nachrichten und Updates aus Deutschland direkt in Ihren Posteingang.

Redakteurfavoriten

Nächste Pleite in der Automobilbranche

Oktober 8, 2026

Collien Fernandes gibt Unterlassungserklärung gegenüber Tochter ab

Oktober 8, 2026

Weihnachtsmarkt nach drei Stunden ausverkauft

Oktober 8, 2026

Wie Pistazien den Schlaf verbessern könnten

Oktober 8, 2026

Rückruf bei Fressnapf: Dieses Katzenfutter nicht verfüttern

Oktober 8, 2026
Neueste Beiträge

Das ist die häufigste Autofarbe der Welt

Oktober 8, 2026

Das steckt hinter Googles neuem Doodle

Oktober 8, 2026

Ex-Polizeichef Falk Schnabel ist neuer Sicherheitsdezernent

Oktober 8, 2026
Facebook X (Twitter) Pinterest TikTok Instagram
© 2026 Deutsch Sprechen. All Rights Reserved.
  • Datenschutzrichtlinie
  • Geschäftsbedingungen
  • Kontakt

Type above and press Enter to search. Press Esc to cancel.