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Home » Dienstpflicht für Reservisten auch im Frieden geplant
Politik

Dienstpflicht für Reservisten auch im Frieden geplant

MitarbeiterBy MitarbeiterMai 28, 2026
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Dienstpflicht für Reservisten auch im Frieden geplant

Bundeswehr

Dienstpflicht für Reservisten auch im Frieden geplant

Aktualisiert am 28.05.2026 – 06:38 UhrLesedauer: 2 Min.

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Reservistinnen und Reservisten marschieren im Rahmen des Nationalen Veteranentags (Archivbild): Eine Gesetzesänderung soll den Dienst neu gestalten. (Quelle: Hauke-Christian Dittrich/dpa/dpa-bilder)

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Angesichts der geänderten Bedrohungslage soll die Reserve der Bundeswehr künftig eine größere Rolle spielen. Dafür bereitet das Verteidigungsministerium eine Gesetzesänderung vor.

Das Verteidigungsministerium will künftig auch in Friedenszeiten die Möglichkeit haben, Reservisten zum Dienst zu verpflichten. „Die verlässliche Verfügbarkeit der Reserve ist für die nationale Sicherheit und gesellschaftliche Resilienz von hoher Relevanz“, heißt es zur Begründung in einem Referentenentwurf für ein Gesetz zur Stärkung der Reserve, den das Ministerium auf seiner Webseite veröffentlichte. Zuerst berichtete „Table.Briefings“ darüber.

„Nach der bisherigen Rechtslage konnte außerhalb des Spannungs- oder Verteidigungsfalls nur zu Übungen verpflichtend herangezogen werden“, heißt es in dem Dokument weiter. Dies soll nun ausgeweitet werden: Möglich sein sollen demnach grundsätzlich „Verwendungen von Reservistinnen und Reservisten im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung, die der Erfüllung des Verfassungsauftrages der Streitkräfte dienen“.

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In bestimmten Ausnahmen wäre aber ein Einsatz nur bei Freiwilligkeit möglich – etwa bei Amtshilfe im Inland im Fall einer Naturkatastrophe. Auch Auslandseinsätze von Reservisten sollen nur freiwillig möglich sein, außer unter bestimmten Voraussetzungen in anderen EU- und Nato-Staaten.

Gestaffelte Dienstpflicht

Der Entwurf sieht verschiedene Abstufungen der Dienstpflicht vor. Alle, die mindestens sechs Monate freiwilligen Wehrdienst absolviert haben, könnten demnach bis zum Monat ihres 45. Geburtstags herangezogen werden. Wer mindestens ein Jahr Berufssoldat oder Soldat auf Zeit war, könnte bis zum Monat des 65. Geburtstags herangezogen werden.

Auch bei der Dauer, für die Reservisten eingezogen werden können, ist eine Staffelung angedacht. Wer weniger als ein Jahr Wehrdienst geleistet hat, könnte demnach maximal drei Wochen pro Jahr zum Dienst verpflichtet werden – und insgesamt höchsten für sechs Monate. Für Männer und Frauen, die mindestens 13 Jahre bei der Bundeswehr waren, beträgt die Höchstdauer zwölf Wochen pro Jahr und insgesamt maximal zwölf Monate.

Wie schon bisher soll es dabei bleiben, dass Reservistinnen und Reservisten zu einem unbefristeten Wehrdienst herangezogen werden können, wenn der Bundestag den Spannungsfall feststellt oder Deutschland angegriffen wird.

Pistorius will Reserve neu denken

In der Praxis wendet die Bundeswehr derzeit auch bei Übungen den Grundsatz der Freiwilligkeit an – sowohl von Reservisten als auch von deren Arbeitgebern. Vor dem Hintergrund der veränderten Bedrohungslage hatte es zuletzt aber auch Rufe gegeben, davon abzurücken und Übungen zur Pflicht zu machen.

Im April hatte Verteidigungsminister Boris Pistorius eine Militärstrategie vorgelegt. Die Bundeswehr soll demnach auf mindestens 260.000 Männer und Frauen in der stehenden Truppe sowie eine voll ausgestattete Reserve mit 200.000 Soldaten anwachsen. Pistorius sagte damals: „Wir denken die Reserve neu. Künftig wird die Reserve eben nicht ausschließlich und temporär die aktive Truppe unterstützen, wenn es nötig ist. Nein, wir sehen die neue Reserve ausdrücklich auf Augenhöhe mit der aktiven Truppe.“

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