Reform der Altersvorsorge
DGB fordert neue Pflicht bei der Rente
07.06.2026 – 12:08 UhrLesedauer: 3 Min.

Pflicht zur Betriebsrente? Der DGB fordert eine Reform, die Millionen Beschäftigten eine bessere Altersvorsorge bringen könnte, doch es gibt Hürden.
Der Aufschrei war groß, als Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) davon sprach, die gesetzliche Rentenversicherung werde in Zukunft „allenfalls noch die Basisabsicherung“ für das Alter sein. Dabei gilt bereits seit knapp 25 Jahren, dass die gesetzliche Rente zwar eine wichtige, aber eben nur eine von drei Säulen der Altersvorsorge in Deutschland ist. Komplettiert werden müssten die Bezüge – so zumindest die Theorie – daher eigentlich von allen Rentenversicherten durch eine Betriebsrente (zweite Säule) und eine private Vorsorge (dritte Säule).
Die Realität sieht jedoch anders aus: Derzeit verfügt nur rund die Hälfte der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten über eine betriebliche Altersvorsorge (bAV). Auch die Anfang der 2000er-Jahre eingeführte Riester-Rente hatte nicht den Erfolg, der nötig gewesen wäre, um die damals beschlossenen Einsparungen bei der gesetzlichen Rente aufzufangen. Eine Reform dieser staatlich geförderten Altersvorsorge ist aber auf dem Weg: Ab 2027 können die Bürger von neuen und renditestärkeren Produkten profitieren. Eine Reform der Betriebsrente ist sogar bereits in Kraft getreten. Sie war Teil des Rentenpakets der schwarz-roten Koalition aus dem vergangenen Jahr.
Dass noch mehr geschehen muss, dessen ist sich auch Merz bewusst. Zusätzlich zur „Basisabsicherung“ durch die gesetzliche Rente seien „kapitalgedeckte Elemente einer betrieblichen und privaten Altersversorgung“ erforderlich, und zwar „in weit größerem Umfang, als wir sie gegenwärtig weitgehend auf der Basis von Freiwilligkeit haben“, sagte er bei einem Empfang des Bankenverbands Ende April. Dieser Freiwilligkeit will nun der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) an den Kragen.
DGB: Betriebsrente für alle, aber fair gestaltet
Die Vorsitzende des DGB, Yasmin Fahimi, sprach sich gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) für eine verpflichtende betriebliche Altersvorsorge aus, die zusätzlich zur gesetzlichen Rente eingeführt werden soll. Wie sie im Detail bezahlt werden soll, ließ Fahimi offen, klar sei aber: „Die betriebliche Altersvorsorge darf nicht einseitig zulasten der Arbeitnehmer gehen.“
Derzeit verfügten rund 20 Millionen Beschäftigte in Deutschland nicht über eine Betriebsrente, häufig, weil sie in nicht tarifgebundenen Betrieben arbeiteten. Der DGB schlägt vor, diese Beschäftigten unter bestimmten Bedingungen in bestehende Modelle einzubeziehen. Konkrete Eckpunkte will der Gewerkschaftsbund Ende des Monats vorstellen.
Unterstützung aus Union und Wirtschaft
Die Forderung des DGB findet Unterstützung bei verschiedenen Akteuren. Dennis Radtke, Vorsitzender des Arbeitnehmerflügels der Union (CDA), sieht in einer verpflichtenden Betriebsrente einen wichtigen Schritt, um die drei Säulen der Altersvorsorge besser zu vernetzen.