Teilausschluss der Fans
Krawallspiel bei Hertha BSC: DFB weist Einspruch von Dynamo zurück
05.06.2026 – 18:05 UhrLesedauer: 1 Min.
Das DFB-Sportgericht hat den Einspruch der Dresdner gegen den Teilausschluss ihrer Fans abgewiesen. Eine Berufung ist noch möglich.
Die Strafen gegen Dynamo Dresden und Hertha BSC nach den Ausschreitungen im Zweitliga-Spiel vom 4. April bleiben bestehen. Das DFB-Sportgericht hat den Einspruch der Dresdner gegen das Urteil vom 20. Mai zurückgewiesen, teilte der Deutsche Fußball-Bund mit.
Dresden hatte den angeordneten Teilausschluss der eigenen Fans als Kollektivstrafe gewertet und Einspruch erhoben. Das Sportgericht folgte dieser Argumentation nicht. Der Vorsitzende Stephan Oberholz erklärte: „Zum Sachverhalt hat sich für das Sportgericht nach der Beweisaufnahme in der Verhandlung keine gravierende Änderung ergeben. Szenen wie bei diesem Spiel wollen wir im Stadion nicht sehen.“
Hohe Geldstrafen für beide Vereine
Beim 1:0-Sieg der Hertha in Dresden war es zu massivem Einsatz von Pyrotechnik und Ausschreitungen im Innenraum gekommen. Die Polizei musste eingreifen, das Spiel war lange unterbrochen, zahlreiche Personen wurden verletzt.
Laut Urteil vom 20. Mai muss Hertha BSC eine Geldstrafe von 152.000 Euro zahlen, Dynamo 91.200 Euro. Bei den nächsten beiden Dynamo-Heimspielen werden Fans zudem teilweise ausgesperrt – das zweite dieser Spiele auf Bewährung bis Sommer 2027. Beide Vereine müssen außerdem ein gemeinsames Sicherheitskonzept erarbeiten und die Gästekontingente reduzieren.
Gegen die Entscheidung kann Dynamo binnen einer Woche Berufung beim DFB-Bundesgericht einlegen.










