Nur ein Land darf kassieren

Neue Steuerregel bringt Rentnern Klarheit


24.02.2026 – 16:09 UhrLesedauer: 1 Min.

Doppelbesteuerung ausgeschlossen: Rentner mit Wohnsitz in Österreich haben nun Klarheit. (Quelle: nick1803/getty-images-bilder)

Zusatzrente aus Deutschland, Wohnsitz in Österreich? Die Nachbarländer sind sich einig geworden, welches Land die Steuer einziehen darf.

Wer eine Zusatzrente der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) oder einer kommunalen beziehungsweise kirchlichen Zusatzversorgungseinrichtung bezieht und in Österreich lebt, muss darauf ausschließlich in Österreich Steuern zahlen. Das haben die Finanzbehörden beider Länder in einer neuen Konsultationsvereinbarung festgelegt.

Im Kern geht es um die Einordnung dieser Renten im Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Österreich. Die Behörden stellen klar: Bei VBL- und vergleichbaren Zusatzrenten handelt es sich weder um Leistungen aus der gesetzlichen Sozialversicherung noch um Beamtenpensionen.

Die entscheidende Folge: Bezieht eine in Österreich ansässige Person eine solche Zusatzrente aus Deutschland, darf ausschließlich Österreich diese Einkünfte besteuern. Deutschland hat in diesen Fällen kein Besteuerungsrecht. Die Vereinbarung gilt ab sofort und erfasst auch alle zu diesem Zeitpunkt noch offenen Fälle.

Mit der Klarstellung soll ein einheitlicher Vollzug sichergestellt und Doppelbesteuerung vermieden werden. Für betroffene Ruheständler bedeutet das vor allem mehr Rechtssicherheit, wenn sie ihren Lebensabend in Österreich verbringen, aber Ansprüche aus einer Tätigkeit im deutschen öffentlichen Dienst haben.

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