Historisches „Vorbild“

Die Rückkehr der Rübensteuer


04.05.2026 – 13:11 UhrLesedauer: 3 Min.

Zuckerreiche Rübe: Aus rund sieben Zuckerrüben kann insgesamt ein Kilogramm Zucker erzeugt werden. (Quelle: IMAGO/Zoonar.com/Nerijus Liobe/imago)

Die Bundesregierung plant die Einführung einer Zuckersteuer. Dabei gab es in Deutschland eine solche Abgabe bereits lange Zeit. Als Vorbild taugt die alte Steuer hingegen nur bedingt.

Seit Jahren wird in Deutschland über die Einführung einer Zuckersteuer diskutiert, nun soll sie tatsächlich kommen. Ab 2028 will die Bundesregierung eine Abgabe auf zuckergesüßte Getränke einführen. 450 Millionen Euro sollen dadurch zusätzlich in die Steuerkasse fließen. Das Geld „soll der gesetzlichen Krankenversicherung in geeigneter Art und Weise entlastend zugutekommen“, heißt es hierzu von der Bundesregierung.

Kritiker einer solchen Abgabe verweisen dabei teils auf die deutsche Geschichte. Vollkommen neu ist die Idee einer Zuckersteuer in Deutschland nämlich nicht. Bereits 1841 – ein Jahr nach Erfindung des Würfelzuckers – führte Preußen die erste Zuckersteuer in Form einer Rübensteuer ein. Galt Zucker lange Zeit als Luxusprodukt, änderte sich das zu Beginn des 19. Jahrhunderts mit der Erkenntnis, dass Zucker auch aus heimischen Zuckerrüben gewonnen werden konnte.

Zucker wurde zum erschwinglichen Massengut und rief folglich den Staat auf den Plan. Mit seiner Rübensteuer bezweckte Preußen nicht etwa, die Gesundheit seiner Bürger zu verbessern. Vielmehr ging es um zusätzliche Staatseinnahmen. Daran änderte sich auch in den folgenden Jahren nichts, als aus der Rüben- schließlich eine Zuckersteuer wurde. Auch die Bundesrepublik erhob die Abgabe weiter. Die Einnahmen für den Staatshaushalt fielen jedoch gering aus.

Gerade einmal 160 Millionen D-Mark flossen im Jahr 1992 in die Staatskasse. Kein Vergleich zu den Einnahmen durch die Mineralölsteuer (37 Milliarden D-Mark) oder die Branntweinsteuer (4,5 Milliarden Mark). Rund sechs D-Mark mussten die Hersteller damals pro 100 Kilo Zucker zahlen. Für den Verbraucher war die Steuer folglich kaum wahrnehmbar. Die Verbraucherorganisation Foodwatch errechnete, dass durch die damalige Zuckersteuer der Preis für einen Liter Coca-Cola um einen Pfennig stieg. „Dass eine so geringe Besteuerung keine Lenkungswirkung auf das Einkaufsverhalten entfaltet, versteht sich von selbst“, schreibt Foodwatch.

Wie hoch die nun von der Bundesregierung geplante Steuer auf zuckerhaltige Getränke ausfallen soll, steht bisher nicht fest. Die Finanzkommission Gesundheit hatte sich in ihrem Bericht an Bundesgesundheitsministerin Nina Warken für ein gestaffeltes System ausgesprochen. So könnten Getränke mit einem Zuckergehalt zwischen fünf und acht Gramm pro 100 Milliliter mit 26 Cent pro Liter besteuert werden. Getränke, deren Zuckergehalt noch höher liegt, würden um 32 Cent je Liter teurer werden. Ein Liter Coca-Cola würde sich demzufolge um 32 Cent verteuern.

Eine Preiserhöhung, die nach Auffassung der Befürworter eine gesundheitspolitische Lenkungswirkung entfachen könnte. Ganz im Gegensatz zur ehemaligen Zuckersteuer. „Die alte Zuckersteuer taugt als Vorbild aus meiner Sicht nicht. Bei ihr standen die Einnahmen im Vordergrund“, sagt der einstige Vorsitzende des Bundesfinanzhofs Harald Jatzke. Vorbild sei eher die im Jahr 2004 eingeführte Alkopopsteuer, mit der die Bundesregierung den Kauf von Alkopops vorwiegend durch junge Menschen einschränken wollte. Mit Erfolg: Laut Jatzke gingen die Steuereinnahmen mit den Jahren deutlich zurück – ein Indiz dafür, dass die entsprechenden Getränke weniger nachgefragt werden.

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