Wie ist die rechtliche Situation?

Nahost-Urlauber zahlen bis 1.000 Euro für die Flucht


05.03.2026 – 15:30 UhrLesedauer: 2 Min.

Ein Bild aus Ljubljana: Hier landeten am Mittwoch 125 in Nahost gestrandete Slowenen wieder sicher zu Hause. Deutsche Touristen werden nach Frankfurt und München geflogen. (Quelle: IMAGO/Nik Erik Neubauer)

Deutsche Urlauber in den Golfstaaten haben ihr Schicksal teilweise selbst in die Hand genommen und ihre Rückkehr mit Extrakosten organisiert.

Rückkehrer aus dem Nahen Osten zahlen teilweise bis zu 1.000 Euro, um sicher nach Hause zu kommen. Wie verschiedene Medien berichten, haben viele deutsche Urlauber und Geschäftsreisende seit Ausbruch der Kämpfe in der Golfregion ihre Ausreise selbst organisiert und dafür teils hohe Summen aufgebracht.

So berichtet etwa die „Berliner Morgenpost“ von deutschen Reisenden, die zunächst eigenständig aus den Krisengebieten in sichere Nachbarländer fliehen mussten, um von dort aus einen Evakuierungsflug zu erreichen. Unter den 250 Passagieren, die mit dem ersten Lufthansa-Sonderflug aus Maskat (Oman) nach Frankfurt reisen konnten, war demnach auch ein Ehepaar, das zuvor in Dubai Urlaub gemacht hatte. Als die ersten Raketen fielen, hätten sie eine Nacht in einer Tiefgarage verbracht, seien dann selbstständig nach Oman ausgereist, um den Evakuierungsflieger zu erreichen. 500 Euro pro Person seien dafür fällig geworden.

Andere Rückkehrer mussten noch tiefer in die Tasche greifen. Eine Familie aus Mannheim, die sich während ihres Urlaubs in Abu Dhabi nahe einer Militärbasis aufhielt, erlebte laut einem Bericht der „Bild“ mehrere Raketenangriffe. Explosionen und Luftabwehr seien deutlich zu hören gewesen, so der Vater. Um das Land schnell zu verlassen, organisierte die Familie selbst eine Fahrt in den Oman. Für die achtstündige Fahrt – normalerweise dauert sie vier bis fünf Stunden – verlangte der Fahrer rund 1.000 Euro. „Aber die 1.000 Euro sind egal. Hauptsache, wir sind mit dem Kind in Sicherheit“, sagte er der Zeitung.

Die Bundesregierung hat inzwischen weitere Evakuierungsflüge angekündigt, um deutsche Staatsbürger aus der Region zurückzuholen. Besonders schutzbedürftige Personen werden dabei bevorzugt berücksichtigt. Viele Reisende müssen jedoch zunächst selbst den Weg zu den Abflugorten in Nachbarstaaten organisieren.

Pauschalreise: „Kann ein Rück- oder Weiterflug bei einer Pauschalreise nicht wie gebucht stattfinden, ist das rechtlich ein Reisemangel“, erklärt die Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Niedersachsen, Tiana Schönbohm. Betroffene sollten ihren Reiseveranstalter daher informieren. Er ist verpflichtet, schnellstmöglich Abhilfe zu schaffen und einen Rückflug anzubieten.

„Im Fall der jetzigen kriegerischen Auseinandersetzung können außerdem unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände angenommen werden“, so Schönbohm. „Daher hat der Reiseveranstalter zudem die Kosten einer notwendigen Beherbergung in einer vertraglich angemessenen Unterkunft für bis zu drei Nächte zu übernehmen.“

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