Es geht um Millionen
Parteien erhalten mehr Geld vom Staat
21.05.2026 – 20:59 UhrLesedauer: 2 Min.
Staatliche Mittel sind nur ein Baustein der Parteienfinanzierung, aber ein wichtiger. Dass die Obergrenze jetzt steigt, folgt klaren Regeln im Parteiengesetz.
Die Parteien in Deutschland erhalten mehr Geld aus der Staatskasse. Die absolute Obergrenze für die staatliche Parteienfinanzierung erhöht sich für das laufende Jahr um 3,1 Prozent, wie Bundestagspräsidentin Julia Klöckner (CDU) in einer Unterrichtung mitteilte. Sie steigt um rund sieben Millionen Euro auf knapp 232,4 Millionen Euro – nach fast 225,4 Millionen Euro im vergangenen Jahr.
Ebenfalls um 3,1 Prozent steigen die Beträge, die die Parteien für ihre Wählerstimmen bei Europa-, Bundestags- und Landtagswahlen bekommen. Sie liegen nun bei 1,24 (bisher 1,21) Euro für die ersten vier Millionen Wählerstimmen und 1,02 Euro (bisher 0,99) für jede weitere Stimme. Zuerst hatte die „Bild“ über die Erhöhungen berichtet.
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Parteien finanzieren sich im Wesentlichen aus Mitglieds- und Mandatsträgerbeiträgen, eingeworbenen Spenden und aus staatlichen Mitteln. Dazu kommen teilweise Einnahmen aus unternehmerischer Tätigkeit, Firmenbeteiligungen oder Vermögen. Die Höhe der staatlichen Teilfinanzierung und ihre jährliche Anpassung sind im Parteiengesetz genau festgeschrieben.
Erhöhung richtet sich nach Preisindex
Danach erhöht sich die absolute Obergrenze jährlich um den Prozentsatz, um den sich der Preisindex der für eine Partei typischen Ausgaben im Vorjahr erhöht hat. Grundlage des Preisindexes ist zu 70 Prozent der allgemeine Verbraucherpreisindex und zu 30 Prozent der Index der tariflichen Monatsgehälter der Arbeiter und Angestellten im öffentlichen Dienst. Die Entwicklung des Preisindexes wird vom Statistischen Bundesamt ermittelt.
Die Anhebung der absoluten Obergrenze um 3,1 Prozent bedeutet nicht zwangsläufig, dass sich die staatlichen Mittel, die eine Partei erhält, auch um diesen Betrag erhöhen. Denn die staatliche Teilfinanzierung ist maximal so hoch wie die Eigeneinnahmen einer Partei, also die Summe von Beiträgen, Spenden und Ähnlichem.
