Neue Details im Block-Prozess

Mutmaßlicher Entführer und Ex-„GNTM“-Model sagt aus

20.03.2026 – 12:20 UhrLesedauer: 2 Min.

Christina Block (r.) und Anwalt Ingo Bott (Archivbild): Wegen einer Entführung findet am Landgericht Hamburg ein Prozess statt, unter anderem gegen Block. (Quelle: Marcus Brandt/dpa)

Im Block-Prozess hat ein mutmaßlicher Entführer bei der Staatsanwaltschaft ausgepackt. Das Ex-„GNTM“-Model Jonathan C. soll erst kurz vor der Tat zur Gruppe gestoßen sein.

Am 41. Verhandlungstag im Prozess um die mutmaßliche Entführung der Kinder von Christina Block sorgen neue Aussagen für Bewegung. Neben einem Kriminalbeamten, der als Zeuge geladen ist, rückt auch ein mutmaßlicher Entführer in den Fokus.

Wie die „Mopo“ aus dem Gerichtssaal heraus berichtet, hat einer der mutmaßlichen Täter, das Model Jonathan C., in der Zwischenzeit bei der Staatsanwaltschaft ausgesagt. Der Mann mit israelisch-schwedischen Wurzeln war unter anderem in TV-Formaten wie „Germany’s Next Topmodel“ zu sehen. Er soll erst kurz vor der Tat zur Gruppe der mutmaßlichen Entführer gestoßen sein.

Laut Anklage soll C. den Vater der Kinder, Stephan Hensel, geschlagen haben – entgegen der ursprünglichen Absprache. Demnach habe ein anderer Beteiligter den Mann lediglich kampfunfähig machen wollen.

Das Protokoll der Aussage wurde an die Verteidiger verteilt. Ein persönliches Erscheinen im Gericht blieb jedoch vorerst aus. Der Angeklagte habe kein „sicheres Geleit“ erhalten, so die Staatsanwaltschaft laut „Mopo“ – im Gegensatz zum mutmaßlichen Chefentführer und Kronzeugen David B.

In der Nähe eines Schuppens fanden Ermittler zwei Ohrringe. Diese seien später eindeutig dem Mädchen zugeordnet worden.

Gleichzeitig verschärften sich am Freitag die Auseinandersetzungen im Saal. Verteidiger Ingo Bott bekräftigte laut „Stern“ erneut, seine Mandantin habe nichts von einer Entführung gewusst.

Der Prozess findet im Hochsicherheitssaal des Landgerichts Hamburg statt. Christina Block und weitere Angeklagte bestreiten die Vorwürfe. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.

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