Versicherungen prüfen
Ohne diese Klauseln kann es bei Demenz teuer werden
Aktualisiert am 25.02.2026 – 15:40 UhrLesedauer: 2 Min.
Bei Demenz greifen viele Versicherungen nur eingeschränkt. Welche Verträge Angehörige jetzt prüfen und anpassen sollten.
Wenn Angehörige an Demenz erkranken, sind viele organisatorische Dinge zu regeln. Mit auf den Prüfstand sollten dann unbedingt die bestehenden Versicherungsverträge. Denn gerade bei Demenzerkrankungen greift so mancher Schutz nicht.
„Ohne die richtigen Klauseln kann es teuer werden“, sagt Philipp Wolf, Versicherungsexperte der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Mit einigen Anpassungen lasse sich das Risiko aber gut absichern, so Wolf. Diese drei Punkte sind besonders wichtig:
Eine Zusatzregelung kann das ändern. Können Angehörige eine demenzkranke Person in ihren Versicherungsschutz einschließen, sollten sie darauf achten, dass eine sogenannte Demenzklausel enthalten ist. Das geht etwa, wenn sie in häuslicher Gemeinschaft wohnen oder als im Pflegeheim Untergebrachte mit abgesichert bleiben können.
Alleinlebende Menschen mit fortgeschrittener Demenz haben der Verbraucherzentrale zufolge keine Möglichkeit, von einer solchen Klausel zu profitieren.
Kerze angelassen, Wohnungsbrand ausgelöst? Eine Hausratversicherung schützt das eigene Hab und Gut, wenn es durch solche Unfälle zu Schaden kommt. Gerade bei Demenzkranken werden solche Vorkommnisse aber als grobe Fahrlässigkeit gewertet, bei der Versicherer die Leistung kürzen können.
Gegen einen Mehrbetrag lässt sich jedoch oft der Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit vereinbaren. Auch wenn die Leistung trotz dieser Regelung meist auf eine bestimmte Höchstsumme gedeckelt ist, sollten Versicherte von ihr Gebrauch machen. Lesen Sie hier, wofür eine Hausratversicherung genau zahlt.
Eine private Unfallversicherung kann unter Umständen eine sinnvolle Versicherung sein. Nur bei Demenz stoßen die Policen der Verbraucherzentrale zufolge an ihre Grenzen. Geschieht ein Unfall etwa aufgrund von Verwirrtheit oder Bewusstseinsstörung, ist das oft nicht versichert.
Versicherte ab Pflegegrad 3 schließen einige Anbieter sogar grundsätzlich vom Unfallversicherungsschutz aus oder nehmen zumindest erhebliche Einschränkungen vor. Familien sollten bestehende Policen daher kritisch prüfen und nach Möglichkeit anpassen.
