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Wirtschaft

Das steht genau im Gebäudemodernisierungsgesetz

MitarbeiterBy MitarbeiterMai 13, 2026
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Das steht genau im Gebäudemodernisierungsgesetz

Neues Heizungsgesetz

Diese Eigentümer zahlen künftig mehr für Öl und Gas


Aktualisiert am 13.05.2026 – 11:09 UhrLesedauer: 6 Min.

imago images 0856013724Vergrößern des Bildes

Bundesministerin für Wirtschaft und Energie, Katherina Reiche (CDU): Sie hat das neue Heizungsgesetz vorangetrieben. (Quelle: IMAGO/dts Nachrichtenagentur/imago)

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Lange wurde gerungen, nun ist es endlich zumindest im Kabinett beschlossen: Das Gebäudemodernisierungsgesetz ermöglicht mehr Freiheiten, enthält aber auch neue Pflichten.

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch einen Entwurf für das neue Gebäudemodernisierungsgesetz aus dem Haus von Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche beschlossen. Mit dem Inkrafttreten des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) wird das bis dahin noch gültige Gebäudeenergiegesetz (GEG) enden. Im nächsten Schritt müssen noch Bundestag und Bundesrat zustimmen, bevor das Gesetz wirklich gültig wird. Ob das noch vor der Sommerpause passiert, ist noch unklar.

Das GEG ist vor allem nach 2023 als „Heizungsgesetz“ bekannt geworden, als die Ampelkoalition eine umstrittene Novelle vorantrieb. Kern dieser Novelle war die 65-Prozent-Regel: Neue Heizungen sollten nur noch installiert werden dürfen, wenn sie zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden können.

Diese Regel wird mit dem GModG nun abgeschafft. Stattdessen gelten bald andere Regeln für neue Heizungen in Deutschland. Außerdem gelten neue Vorgaben für Neubauten und für Sanierungen. Was das genau für Eigentümer ab dem Inkrafttreten des GModG bedeutet, lesen Sie in diesem Ratgeber.

Welche Heizungen sind im GModG erlaubt?

Eigentümer haben im GModG freie Heizungswahl. Erlaubt sind also Öl- und Gasheizungen, Pelletheizungen, Wärmepumpen, Fernwärme oder eine andere Form des Heizens. Diese Regeln gelten sowohl im Neubau als auch im Bestand.

Einzige Ausnahme ist die Stromdirektheizung. So darf eine neue Stromheizung nur in gut gedämmten Gebäuden eingebaut werden, sofern es sich um ein vermietetes Gebäude mit mehr als zwei Wohnungen handelt. So sollen Mieter vor extrem hohen Nebenkosten durch den Einbau einer unwirtschaftlichen Heizung geschützt werden. Wer als Eigentümer einer selbstgenutzten Immobilie entscheidet, in einem schlecht sanierten Haus eine Stromdirektheizung zu installieren, darf dies tun.

Genauso wie mit dem alten GEG gibt es keine Pflicht zum Austausch einer Heizung. Was neu ist: Obwohl Deutschland ab 2045 klimaneutral werden will, dürfen nach diesem Datum fossile Heizungen grundsätzlich noch weiterlaufen. Allerdings werden diese Heizungen kostentechnisch risikoreicher. Bestehende Gasheizungen könnten in Zukunft teurer werden, da Energieversorger ab 2028 sogenannte grüne Gase beimischen müssen, um bestehende Heizungen schrittweise klimafreundlicher zu machen. Details zu dieser „Grüngasquote“ werden in einem separaten Gesetz geregelt. Eigentümer müssen hier aber nichts tun.

  • Biogase in der Heizung: Das sind die „grünen Gase“
  • „Grünes Erdgas“: Das steckt hinter Biomethan

Pflichten beim Einbau einer Öl- oder Gasheizung

Anders ist das beim Einbau einer neuen Heizung. Wer sich beim Kauf einer neuen Heizung für eine Anlage entscheidet, die mit fossilen Brennstoffen betrieben wird, muss dafür Sorge tragen, dass sie ab 2029 teilweise mit grünen Gasen oder grünem Heizöl betrieben wird. Das gilt für alle fossilen Heizungen, die nach dem Inkrafttreten des GModG eingebaut wurden. Dazu gilt die sogenannte „Bio-Treppe“. Ab 2029 bis 2040 müssen Eigentümer stufenweise immer mehr grüne Gase oder grünes Heizöl beimischen. Dazu müssen sie einen gesonderten Vertrag mit dem Versorger abschließen, der die Erfüllung der Bio-Treppe garantiert. Kontrolliert wird das vom Schornsteinfeger.

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