Was, wenn ich nicht zahle?

Dann wird die Geldstrafe eingetrieben. Das Geschäft mit den Bußgeldern floriert: Anwälte, Notare oder Inkassofirmen wittern das große Geschäft und bitten Urlauber nachträglich zur Kasse. Verbunden ist das häufig mit hohen zusätzlichen Gebühren.

Jedoch: Nur Behörden dürfen polizeiliche Geldbußen und -strafen einfordern, heißt es vom ADAC. In Deutschland ist ausschließlich das Bundesamt für Justiz zuständig. Ausländische Kommunen und Behörden müssten hierfür das Bundesamt um Vollstreckungshilfe bitten.

Kommt es zu einem solchen Vollstreckungsverfahren, droht Ihnen im schlimmsten Fall eine Haftstrafe. Auch bei der Wiedereinreise in das Land können Probleme drohen, bis hin zur Einziehung Ihres Autos. Das gilt sowohl für EU- als auch für Nicht-EU-Länder.

Nicht alle EU-Staaten sind bei der Vollstreckung konsequent. Falls Sie in den Niederlanden ein Knöllchen bekommen haben, können Sie sich fast darauf verlassen, dass das zuständige Bundesamt für Justiz auf Sie zukommt, wenn Sie nicht freiwillig zahlen. Andere Länder sind laut ADAC zurückhaltender.

Ganz anders ist das Vorgehen, wenn es sich nicht um eine Bußgeldforderung, sondern um eine privatrechtliche Forderung handelt. Das können beispielsweise Mautnachforderungen sein. Hier kann auch ein Inkassounternehmen Kontakt mit Ihnen aufnehmen. In diesem Fall sollten Sie sich auf alle Fälle juristische Beratung holen.

Schnell bezahlen und Geld sparen

In einigen Ländern gibt es Rabatt, wenn Sie innerhalb bestimmter Fristen ihr Bußgeld bezahlen: In Großbritannien gibt es auf manche Verstöße 50 Prozent Nachlass bei einer Zahlung innerhalb von zwei Wochen.

In Spanien gibt es bis zur Hälfte Nachlass bei Zahlung innerhalb von 20 Tagen, ebenso in Italien. Andersherum verdoppelt sich dort das Bußgeld, wenn Sie erst nach 60 Tagen oder später überweisen.

Ebenso gibt es in der Türkei, in Belgien, Frankreich, Griechenland und Slowenien länderspezifische Nachlässe für Geldstrafen.

Punkte, Fahrverbot, Führerscheinentzug: Was gilt hier?

Fahrverbote, Führerscheinentzüge oder Punkte aus dem Ausland werden in Deutschland nicht weiter geahndet. Haftstrafen wie etwa aus der Schweiz wegen hoher Tempoüberschreitungen können aber im Einzelfall auch in Deutschland vollzogen werden.

Wenn Sie im Ausland Punkte sammeln, werden diese auf dem jeweiligen Landeskonto vermerkt. Wenn Sie sich ein Fahrverbot einhandeln, so gilt dies nur im betreffenden Land. Achten Sie also darauf, wie die jeweiligen Verfallsfristen in den Ländern sind.

Andersherum gilt natürlich: Wurde ein Fahrverbot gegen Sie verhängt oder wurde Ihr Führerschein eingezogen, dürfen Sie auch im Ausland nicht Auto fahren.

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