Autoreisen ins Ausland

In diesem Land sind zwei Warndreiecke Pflicht


Aktualisiert am 20.08.2026 – 09:56 UhrLesedauer: 3 Min.

Warnweste und Warndreieck: Sie sind in den meisten EU-Ländern Pflicht. (Quelle: imago-images-bilder)

Die Regeln, was alles ins Auto gehört, sind von Land zu Land verschieden. Worauf Sie bei Fahrten im Ausland achten müssen – und was für Mietwagen gilt.

Warndreieck, Warnweste, Verbandkasten – was in Deutschland zur Grundausstattung gehört, ist auch im Ausland meist Pflicht. Doch oft unterscheiden sich die Details. Wer sich nicht daran hält, muss mit Bußgeldern rechnen. Schon bei der Zahl der Warnwesten beginnt die Verwirrung: In manchen Ländern reicht eine, anderswo müssen alle Mitreisenden eine griffbereit haben. Auch Umweltplaketten, Warntafeln oder Ersatzglühbirnen können erforderlich sein.

Wichtig: Diese Regeln gelten auch für Mietwagen – Sie sind als Fahrer verpflichtet, die Vollständigkeit der Ausstattung zu überprüfen. Ein Überblick über die wichtigsten Länder:

Österreich: Vorsicht bei überstehender Ladung

Mitführen müssen Sie:
Führerschein und Fahrzeugpapiere, Warndreieck, Warnweste (für den Fahrer), Verbandkasten.

Wer eine Ladung mitführt, die mehr als einen Meter übersteht, muss diese mit einer Warntafel (25 x 40 cm, weiß mit rotem Rand) kennzeichnen.

Frankreich: Umweltzonen und Warnwesten für alle

Mitführen müssen Sie:
Führerschein und Fahrzeugpapiere, Warndreieck, Warnwesten für alle Insassen, ggf. Warntafel (wenn die Ladung mehr als einen Meter übersteht), ggf. Umweltplakette (Crit’Air) für die Einfahrt in Umweltzonen.

Wichtig: Die deutsche Umweltplakette gilt nicht. Verstöße gegen die Plakettenpflicht kosten mindestens 68 Euro.

Schweiz: Wenig Pflicht – aber streng beim Warndreieck

Mitführen müssen Sie:
Führerschein und Fahrzeugpapiere, Warndreieck, ggf. Umweltplakette (für temporäre Umweltzonen zum Beispiel in Genf).

Verbandkasten und Warnweste sind nicht vorgeschrieben. Das Warndreieck muss jedoch gut zugänglich verstaut sein – also bestenfalls nicht im Kofferraum.

Italien: Regeln für Warntafeln – und Fahrräder

Mitführen müssen Sie:
Führerschein und Fahrzeugpapiere, Warndreieck, Warnweste (für den Fahrer), ggf. Warntafeln (bei überstehender Ladung), ggf. spezieller Kindersitz.

In Italien müssen Sie nicht nur jede nach hinten über das Fahrzeugheck hinausgehende Ladung mit einer Warntafel kennzeichnen; wenn die Ladung die gesamte Fahrzeugbreite einnimmt, müssen Sie sogar zwei anbringen. Wichtig: Die dürften daher am Heckträger nicht breiter sein als das Fahrzeug selbst.

Achtung: Für Kinder unter drei Jahren ist bei in Italien zugelassenen Fahrzeugen ein Kindersitz mit Alarmsignal vorgeschrieben – auch bei Mietwagen.

Die Regeln für Blitzer haben sich in Italien geändert – das müssen Sie wissen.

Spanien: Zwei Warntafeln und zwei Warndreiecke

Warnleuchte auf dem Dach: Das V-16-Blinklicht ist ab 2026 für spanische Fahrzeuge Pflicht. (Quelle: DGT Spanien)

Mitführen müssen Sie:
Führerschein und Fahrzeugpapiere, Warndreiecke, eine Warnweste, ggf. Warntafeln.

Wie in Italien muss Ladung, die so breit ist wie das Fahrzeug, mit zwei Warntafeln gekennzeichnet werden. Besonderheit: Jedes in Spanien gemeldete Fahrzeug muss zwei Warndreiecke an Bord haben. Ab 2026 müssen es Warnleuchten sein. Zwei Warndreiecke müssen übrigens auch in der Türkei an Bord sein.

Kroatien: Ersatzlampen nicht vergessen

Mitführen müssen Sie:
Führerschein und Fahrzeugpapiere, Warndreieck, Warnwesten für alle Mitfahrer, Verbandkasten, Ersatzbirnen für die Scheinwerfer, bei denen man die Leuchtmittel selbst tauschen kann (außer bei LED- oder Xenonlicht).

Das Mitführen von Ersatzlampen ist übrigens auch in Slowenien vorgeschrieben.

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