Wohngeld
Diese Gruppe bekommt 2027 weniger Geld
01.07.2026 – 15:45 UhrLesedauer: 4 Min.

Wer wenig Geld verdient, aber nicht arbeitslos ist, kann zur Unterstützung Wohngeld bekommen. Diese staatliche Leistung soll aber ab 2027 gekürzt werden. Das sind die Details.
In Deutschland steigen die Immobilienpreise schneller als die Einkommen und Gehälter, das treibt auch die Mieten vor allem in Großstädten an. Noch dazu steigen auch Heiz- und Nebenkosten, sodass immer mehr Menschen große Teile ihres Einkommens für das Wohnen ausgeben müssen.
Um Geringverdienern an dieser Stelle unter die Arme zu greifen, gibt es das Wohngeld. Von dieser staatlichen Leistung können sowohl Mieter als auch Eigentümer profitieren. Bei Eigentümern nennt sich das Ganze dann „Lastenzuschuss“.
Doch aufgrund der klammen Haushaltskassen muss die Bundesregierung sparen. Gemäß einem Gesetzesentwurf aus dem Bauministerium von Verena Hubertz (SPD) soll deshalb auch das Wohngeld gekürzt werden. Was das genau bedeutet, erfahren Sie hier.
Wer kann 2027 Wohngeld bekommen?
An der Zielgruppe, die theoretisch Wohngeld bekommen kann, ändert sich zunächst nichts: Anspruch auf Wohngeld vom Staat haben Mieter und Untermieter, deren monatliches Gesamteinkommen unter einer bestimmten Einkommensgrenze liegt. Auch einkommensschwache Eigentümer können einen Zuschuss erhalten, wenn sie die Immobilie selbst nutzen. Keinen Anspruch haben Personen, die Grundsicherung beziehen oder als Studierende oder Auszubildende BAföG erhalten.
Die Höhe des Wohngeldes, das Berechtigte bekommen können, richtet sich aber nicht allein nach dem Bruttoeinkommen, sondern auch nach dem Wohnort und den dort laut Wohngeldgesetz gültigen Mietobergrenzen.
Einkommen: Nicht mehr alles wird angerechnet
Bei der Bestimmung der Wohngeldhöhe wird vom Jahreseinkommen ausgegangen. Darüber hinaus werden noch Pauschalen und Freibeiträge abgezogen, die auch bei der Steuererklärung angerechnet werden. Doch hier gibt es schon die ersten Änderungen, die ab 2027 greifen sollen.
So werden in Zukunft einige Pauschalen, Einkommen und Leistungen nicht mehr voll, sondern nur noch zur Hälfte angerechnet. Dazu gehören etwa Erziehungs- oder Eingliederungshilfen oder Zuschüsse für Ausbildungen und Stipendien. In Zukunft werden solche Leistungen nur zur Hälfte auf das zu berücksichtigende Einkommen angerechnet, das Wohngeld wird also um diesen Betrag gesenkt.
Außerdem werden Zuwendungen des Arbeitgebers an Pensionskassen oder an betriebliche Renten nicht mehr angerechnet, ebenso wie der Sparer-Pauschbetrag und bestimmte Sonderabschreibungen.
Ob Sie Anspruch auf Wohngeld haben, können Sie in dieser Tabelle nachlesen.
Maximal mögliches Wohngeld: So ist es bisher
Auch bei den Mietobergrenzen werden Änderungen vorgenommen. Dazu erst mal eine Erläuterung, wie es heute funktioniert:
Im aktuellen Wohngeldgesetz wird das Land in sieben Mietstufen eingeteilt, die sich nach den Mietpreisen in diesen Regionen richten. Bisher können zum Beispiel Mieter in der Mietstufe I, die allein leben, maximal 361 Euro an Wohngeld erhalten. In der Mietstufe VII sind es hingegen 677 Euro. Für jedes zusätzliche Haushaltsmitglied gibt es auch etwas mehr Geld.
Dazu gibt es noch einen Heizkostenzuschuss, der sich nach der Anzahl der Haushaltsmitglieder richtet. Bisher konnte eine Person beispielsweise 110,40 Euro erhalten, plus eine Klimakomponente in Höhe von 19,20 Euro.