Arbeitnehmer, die in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, Einzahler in ein Versorgungswerk, aber auch Rürup-Sparer sollten überprüfen, ob sie den Maximalbetrag 2025 ausgeschöpft haben. Nur so erhalten Sie den höchstmöglichen Steuereffekt. Ist das nicht der Fall, können Rürup-Sparer eine zusätzliche Einmalzahlung überdenken und durchrechnen.

Selbstständige und Freiberufler können über den Abschluss einer Rürup-Rente nachdenken und mit einer Einmalzahlung starten, um sich so maximale steuerliche Vorteile für 2025 zu sichern. Mehr zur Rürup-Rente lesen Sie hier.

Ob Tagesgeldkonto, Bausparvertrag oder Fondsanteile – jeder Sparer hat einen Freibetrag. Ledige können bis zu 1.000 Euro und zusammen veranlagte Verheiratete bis zu 2.000 Euro Kapitalerträge im Jahr vor dem Steuerabzug schützen.

Diesen Sparerpauschbetrag können Sie auf mehrere Konten und Depots aufteilen. Bis spätestens 15. Dezember sollten Sie prüfen, ob Sie bei den Konto- und Depotanbietern die Freistellungsaufträge in der passenden Höhe gestellt haben. Wenn nicht, darf die Bank 25 Prozent davon als Abgeltungssteuer einbehalten – zuzüglich Solidaritätszuschlags und gegebenenfalls Kirchensteuer.

Zu viel gezahlte Steuern können Sie sich zwar über die Einkommensteuererklärung zurückholen, weniger aufwendig ist es jedoch, die Freistellungsanträge vor dem Jahreswechsel anzupassen.

Wer wenig verdient, muss keine Einkommensteuer zahlen. Im Jahr 2025 liegt die Grenze für Einkommen inklusive Kapitalerträge bei 12.096 Euro für Singles und 24.192 Euro für Verheiratete. Wer darunter liegt, kann sich auch von der Abgeltungssteuer befreien lassen. Dafür müssen Sie beim Finanzamt eine sogenannte Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung) beantragen.

Legen Sie das Dokument bei der Bank vor, schreibt diese Ihnen alle Kapitalerträge ohne Steuerabzug gut. Da die NV-Bescheinigung in der Regel für drei Jahre gilt, sollten Sie zum Jahreswechsel prüfen, ob sie noch gültig ist oder neu beantragt werden sollte. Das Formular für den Antrag finden Sie online im „Formularkatalog Bürger“ des Bundesfinanzministeriums oder vor Ort bei Ihrem zuständigen Finanzamt.

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