Frag t-online
Diese Fehler können Ihre Stromrechnung verdreifachen
Aktualisiert am 02.03.2026 – 10:04 UhrLesedauer: 3 Min.

Jeden Tag beantwortet ein Experte aus der t-online-Ratgeberredaktion eine Leserfrage rund ums Geld. Heute geht es um überhöhte Stromrechnungen.
Einmal im Jahr erhält man die Stromrechnung mit der großen Übersicht darüber, wie viel Strom man verbraucht hat und was er kosten soll. In den vergangenen Jahren hat es durch die Energiekrise immer mal unerwartete Überraschungen gegeben. Seit Anfang 2026 sind die Strompreise insgesamt aber wieder gesunken und befinden sich auf dem Vorkrisenniveau.
Es lohnt sich aber immer noch, genau auf die Stromrechnung zu schauen. Ein t-online-Leser hatte dabei nämlich unlängst ein unangenehmes Erlebnis: „Mein Stromverbrauch hat sich verdreifacht. Es ist aber am Haus nichts geändert worden. Keine Wärmepumpen oder Sonstiges, was Strom in der Größenordnung verbrauchen kann.“ Er soll einen unglaublichen fünfstelligen Betrag bezahlen. Wie kann das denn sein?
Wenn so etwas vorkommt, sollten Sie erst einmal die Plausibilität des ausgewiesenen Verbrauchs und der Kosten prüfen. Für einen Ein- oder Zweipersonenhaushalt ist ein Stromverbrauch von bis zu 3.000 Kilowattstunden (kWh) pro Jahr noch realistisch. Für drei oder vier Personen können es auch 4.000 kWh sein. Wer zudem ein E-Auto oder eine Wärmepumpe oder sonstige Großstromverbraucher hat, verbraucht natürlich noch mehr. Auch wichtig: Wenn Sie einen elektrischen Durchlauferhitzer für Warmwasser haben, dann kann der Verbrauch auch höher liegen.
Der Arbeitspreis für den Strom sollte zwischen 30 und 40 Cent/kWh liegen. Die Stromrechnung kann also zwischen 900 und 1.600 Euro liegen. Zahlen Sie mehr als 40 Cent/kWh dann sollten Sie über den Wechsel des Stromanbieters nachdenken. Es gibt anderswo sicher deutlich günstigere Tarife.
Stehen auf der Stromrechnung deutlich höhere Verbrauchswerte, als hier dargelegt, sollten Sie die angegebenen Zählerstände prüfen. Meistens schickt der Netzbetreiber einmal im Jahr eine Erinnerung, dass Sie den Stromzählerstand ablesen und übermitteln sollen. Das geht per Post oder auch digital. Der Netzbetreiber leitet die Zählerstände an den Stromversorger weiter.
Wenn Sie den Zählerstand nicht selbst mitteilen, dann schätzt der Netzbetreiber den Verbrauch. Das darf zwar nicht willkürlich geschehen – er muss sich auf vergleichbare Wohnungen beziehen –, doch es kommt immer wieder vor, dass sich die Netzbetreiber nicht an die Regeln halten. Wenn Sie vermuten, dass der Netzbetreiber eine unzulässige Schätzung durchgeführt hat, können Sie Widerspruch einlegen.