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Home » Das ist der Unterschied zur gesetzlichen Rente
Wirtschaft

Das ist der Unterschied zur gesetzlichen Rente

MitarbeiterBy MitarbeiterAugust 22, 2026
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Ein weiterer Unterschied zwischen Pension und Rente war lange Zeit die Steuerpflicht. So mussten Pensionäre ihre Bezüge schon immer voll versteuern (mehr dazu unten), während das für gesetzliche Renten erst seit 2005 schrittweise gilt. Der Bundesfinanzhof prüft derzeit, ob diese Rentenbesteuerung überhaupt rechtens ist.

Wie hoch ist die Beamtenpension?

Beamte erhalten als Pension maximal 71,75 Prozent ihres Bruttogehalts, das sie während der zwei Jahre vor dem Ruhestand bezogen haben. Der genaue Satz ist abhängig von der geleisteten Dienstzeit – pro Jahr erhöht er sich um rund 1,79 Prozent. Um den maximalen Satz zu bekommen, müssen sie 40 Jahre Dienstzeit erreichen. Laut Versorgungsbericht der Bundesregierung lag der durchschnittliche Ruhegehaltssatz bei Beamten und Richtern im unmittelbaren Bundesbereich zum Stichtag 1. Januar 2023 bei 66,9 Prozent.

Je nach Beschäftigungsbereich und Qualifikation weichen die Höhen der Ruhegehälter stark voneinander ab. So arbeiteten dem Alterssicherungsbericht 2024 der Bundesregierung zufolge bei den Ländern rund 89 Prozent der Ruhestandsbeamten im gehobenen und höheren Dienst, beim Bund 52 Prozent, bei den Gemeinden 79 Prozent, in den Postnachfolgeunternehmen und beim Bundeseisenbahnvermögen hingegen nur je 18 Prozent.

Durchschnittliche Bruttomonatsruhegehälter für Versorgungsempfänger ab 65 Jahren im Januar 2023:

Männer Frauen
unmittelbarer Bundesbereich
Beamte und Richter 3.480 Euro 2.980 Euro
Berufssoldaten 3.490 Euro 3.990 Euro
sonstiger Bundesbereich
Bundeseisenbahnvermögen 2.620 Euro 2.420 Euro
Postnachfolgeunternehmen 2.540 Euro 2.170 Euro
übrige Bundesbereiche 3.540 Euro 2.750 Euro
Länder/Kommunen/Sozialversicherung
Landesbereich 3.820 Euro 3.150 Euro
kommunaler Bereich 3.690 Euro 2.940 Euro
Sozialversicherung 3.440 Euro 2.790 Euro

Wie wird die Beamtenpension finanziert?

Im Gegensatz zur beitragsfinanzierten gesetzlichen Rente werden Beamtenpensionen in der Regel aus den Haushalten des Bundes und der Länder bezahlt – also aus Steuermitteln. Seit 1999 baut der Bund eine Versorgungsrücklage auf, indem er 0,2 Prozent von jeder Erhöhung der Bezüge einbehält. Außerdem beteiligen sich das Bundeseisenbahnvermögen und die Postbeamtenversorgungskasse an den Rücklagen.

Die Rücklage soll ab 2032 zur Finanzierung eingesetzt werden und den Bundeshaushalt entlasten. Zusätzlich gibt es für Bundesbeamte, die nach dem 31. Dezember 2006 neu eingestellt wurden, den „Versorgungsfonds des Bundes“. Seit 2008 finanziert bereits der „Versorgungsfonds der Bundesagentur für Arbeit“ einen Teil der Ausgaben dieser Behörde.

Laut dem Bundesinnenministerium hatte der Bund 2022 Versorgungsausgaben von rund 6,8 Milliarden Euro für Beamte, Richter und Berufssoldaten im Ruhestand – inklusive der Hinterbliebenenversorgung.

Wie wird die Beamtenpension versteuert?

Pensionen müssen Sie grundsätzlich in voller Höhe als Einkünfte aus nicht-selbstständiger Arbeit versteuern. Treten Sie in den Ruhestand ein, ändert sich steuerlich also nicht viel für Sie: Ihr ehemaliger Arbeitgeber behält weiter jeden Monat Lohnsteuer ein und in der Steuererklärung tragen Sie statt des Gehalts nun das Ruhegehalt in der Anlage N ein.

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