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Home » Das gilt bei mangelhafter Ware
Leben

Das gilt bei mangelhafter Ware

MitarbeiterBy MitarbeiterFebruar 14, 2026
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Das gilt bei mangelhafter Ware

Florale Panne am Valentinstag

Online-Blumenbestellung enttäuscht: Das sind Ihre Rechte

Aktualisiert am 14.02.2026 – 10:15 UhrLesedauer: 2 Min.

Vergrößern des Bildes

Blumensträuße überreicht man am besten persönlich: Geht das nicht, liefern Online-Shops auch nach Hause. (Quelle: Franziska Gabbert/dpa-tmn/dpa-bilder)

Einen hübschen Strauß bequem online bestellt: Doch die Blumen sind welk oder kommen zu spät an? Diese Rechte haben Sie bei Problemen mit der Lieferung.

Zum Valentinstag möchten viele ihren Liebsten eine kleine Freude bereiten – oft, indem sie einen Strauß Blumen verschenken. Wer diesen nicht selbst überreichen kann oder keinen Blumenladen in der Nähe hat, kann eine Blumenlieferung auch im Internet bestellen. Doch was, wenn der Strauß nicht den Erwartungen entspricht? Die Verbraucherzentrale Brandenburg erklärt, welche Rechte Kunden in verschiedenen Situationen haben, wenn mal etwas mit der Blumen-Bestellung danebengeht:

Blumen gelten als verderbliche Ware. Wie lange sie also frisch aussehen müssen, ist nicht eindeutig geregelt. Klar ist aber: Lassen sie schon am Tag nach der Lieferung die Köpfe hängen, ist das nicht in Ordnung. Kunden können dann eine Erstattung des Kaufpreises oder Ersatz für die Blumen verlangen.

Annalena Marx von der brandenburgischen Verbraucherzentrale rät: „Machen Sie Fotos, wenn Blumen zu früh die Köpfe hängen lassen oder senden Sie einen online bestellten Strauß, der schon welk ankommt, noch am selben Tag an den Händler zurück.“

Möchten Sie sichergehen, dass Ihr Strauß genau am Valentinstag ankommt? Dann sollten Sie ein Versandangebot wählen, bei dem der Händler eine Lieferung zum Wunschtermin garantiert, raten die Verbraucherschützer. Der Service kann unter Umständen etwas mehr kosten, lohnt sich aber: „Kommen die Blumen dann trotz fester Zusage verspätet, können Schenkende den Kaufpreis zurückverlangen“, so Marx.

Hat ihr Strauß mit dem Werbefoto nichts gemein? Das kommt vor. Händler behalten sich vor allem bei gemischten Sträußen vertragliche Änderungen vor, je nach Verfügbarkeit der Blumenarten. „Eine echte Handhabe hat nur, wer ganz genaue Vorgaben gemacht und etwa die Blumen und ihre Anzahl genau bestimmt hat“, erklärt Marx. „Aber klar ist auch: Niemand muss einen Strauß Tulpen akzeptieren, wenn er Rosen bestellt hat.“ In solchen Fällen können Kunden ebenfalls den Kaufpreis zurückverlangen oder auf Ersatz pochen.

In der Regel können Sie für eine Reklamation den Kundenservice des Anbieters kontaktieren. Das geht meist schriftlich oder telefonisch – prüfen Sie dann gegebenenfalls die Erreichbarkeit.

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