Wichtige Gutachten
Zwangsversteigerung: Das erwartet Schuldner und Gläubiger
04.11.2025 – 13:27 UhrLesedauer: 2 Min.
Zwangsversteigerungen sind nicht unüblich. Doch wie laufen sie ab? Welche Rechte haben Schuldner und Gläubiger? Hier folgt alles Wissenswerte.
Finanzielle Notlagen sind für viele unvorstellbar. Sie sind aber möglich, beispielsweise wenn der Hauptverdiener stirbt oder gekündigt wird. Welche Rechte hat der Schuldner bei einer Zwangsversteigerung? Was bedeutet es für sie und die Gläubiger? Hier werden wichtige Infos und Tipps erläutert.
Zwangsversteigerungen sind Verfahren zur gerichtlichen Vollstreckung von Ansprüchen, die auf verschiedene Weise gesichert sind:
Mit öffentlichen Versteigerungen sollen Grundstücke und/oder Immobilien veräußert werden, um mit dem Erlös offene Forderungen von Gläubigern zu begleichen, etwa Kredite bei der Bank.
Gläubiger benötigen für die Durchsetzung der Forderungen zunächst einmal einen Vollstreckungstitel. Sie reichen einen Antrag beim Amtsgericht ein. Dieses übermittelt ihn nach der Prüfung an das Landgericht, das den Versteigerungsbeschluss erlässt. Danach wird ein Versteigerungstermin festgesetzt und bekannt gegeben.
Interessenten können ihre Gebote einreichen. Den Verkehrswert des Versteigerungsgegenstandes legt ein Gutachten fest und den Mindestpreis das Gericht. Der mit dem höchsten Gebot gewinnt die Versteigerung.
Der Käufer wird in das Grundbuch eingetragen. Entsprechend der Rangordnung wird festgelegt, welchen Gläubigern welche Ansprüche zuzuteilen sind.
Der Hauseigentümer kann meist die Raten für die Immobilie nicht mehr bezahlen. Schuldner müssen alle Miet- und Pachtverhältnisse beenden und eventuelle Mängel am Versteigerungsobjekt offenlegen. Doch neben den Pflichten hat er auch Rechte:
All das können Schuldner in Eigenregie durchführen. Die Hilfe eines Rechtsanwalts ist aber empfehlenswert.
Für finanzielle Probleme ist oft eine Lösung zu finden. Der Gläubiger muss allerdings in Kenntnis gesetzt werden. Vielleicht können Sie Wertgegenstände verkaufen oder alternative Finanzierungsangebote nutzen, um Geld zu beschafffen.
Bei einer Zahlungsunfähigkeit können Sie zudem ein Insolvenzverfahren beantragen. Schuldner stehen während der Privatinsolvenz unter Pfändungsschutz, sodass Gläubiger keine Zwangsvollstreckung bei Immobilien betreiben können.
