Bundesverfassungsgericht

Darf Bayerns Polizei mehr als das Grundgesetz erlaubt?

Aktualisiert am 07.07.2026 – 13:05 UhrLesedauer: 4 Min.

Am Bundesverfassungsgericht geht es um Befugnisse der Polizei. (Quelle: Uli Deck/dpa/dpa-bilder)

Präventivgewahrsam, Handgranaten und „drohende Gefahr“: Kurz vor dem zehnten Jahrestag des Anschlags in München stehen umstrittene Befugnisse der bayerischen Polizei in Karlsruhe auf dem Prüfstand.

Es geht um die Grenzen staatlicher Eingriffe, noch bevor eine konkrete Straftat droht: Wann darf die Polizei einschreiten, was darf sie dann tun? Das Bundesverfassungsgericht nimmt umstrittene Befugnisse der bayerischen Polizei unter die Lupe. Im Fokus steht die Eingriffsschwelle der „drohenden Gefahr“, vorsorgliche Ingewahrsamnahme und der Einsatz von Handgranaten. Das Urteil in einigen Monaten dürfte weit über den Freistaat hinaus Bedeutung haben.

Das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe prüft, ob beim bayerischen Polizeiaufgabengesetz (PAG) verfassungsrechtliche Maßstäbe eingehalten wurden. Gerügt würden Verstöße gegen eine Vielzahl von Grundrechten, sagte Gerichtspräsident Stephan Harbarth. (Az. 1 BvF 1/18; 1 BvR 2271/18)

Anlass für die Gesetzesverschärfung vor fast zehn Jahren sei die anhaltend hohe Gefahr internationalen und nationalen Terrorismus und Extremismus gewesen, sagte Harbarth. „Konkret genannt wurden der Anschlag mit rassistischem Hintergrund auf das Münchner Olympia-Einkaufszentrum im Juli 2016 und der islamistisch motivierte Anschlag auf den Weihnachtsmarkt auf dem Berliner Breitscheidplatz im Dezember 2016.“

Innenminister: Zuspruch aus der Bevölkerung

Die Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger halte es für richtig, dass die Polizei schon bei konkreten Erkenntnissen, dass sich etwas anbahnen könnte, handle und zum Beispiel einen Terroranschlag zu verhindern versuche, sagte Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) in Karlsruhe. Und dass sie nicht erst aktiv werde, wenn der Anschlag stattgefunden habe.

Auch Fälle von Stalking nannte Herrmann als Beispiele für die Anwendung des PAG. Vertreter der bayerischen Polizei verwiesen etwa auf häusliche Gewalt, Gefährderansprachen und schwerwiegende Straftaten. Es würde eine riesige Lücke entstehen, wenn die Polizei hier nicht handeln könnte.

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) verteidigt in Karlsruhe das bayerische Gesetz. (Quelle: Uli Deck/dpa/dpa-bilder)

Als Vertreter von 216 amtierenden und ehemaligen Bundestagsabgeordneten von Grünen, Linken und FDP hielt Prof. Thorsten Kingreen dem in der mündlichen Verhandlung entgegen: Es gehe bei der Sorge nicht darum, was bisher aus dem PAG gemacht worden sei, sondern was passieren könne. Auch warnte er vor möglichen Folgen, wenn das Recht den Falschen in die Hände falle.

Die klagenden Abgeordneten hatten sich 2018 in einer ungewöhnlichen „Allianz für den Rechtsstaat“ zusammengeschlossen. „Es ist ein wichtiges Signal, dass wir in Fragen von Bürger- und Freiheitsrechten hier eine Gemeinsamkeit gefunden haben“, sagte Carla Bünger, innenpolitische Sprecherin der Linksfraktion. Die Allianz sei sich einig, dass staatliches Handeln gerade bei so tiefgreifenden Eingriffsmöglichkeiten kontrolliert werden müsse. Kingreen bezeichnete es als absolute Ausnahme, dass von der Bundesebene gegen ein Landesgesetz vorgegangen werde.

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