Landesgruppen-Chef Hoffmann

Vetternwirtschaft bei der AfD – CSU für „Plausibilitätsprüfung“


25.02.2026 – 16:32 UhrLesedauer: 2 Min.

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Klare Kante gegen die AfD: CSU-Landesgruppenchef Hoffmann. (Quelle: Christophe Gateau/dpa)

Die Verwandten-Affäre in der AfD schlägt hohe Wellen. Laut CSU-Landesgruppenchef Hoffmann könnte es um strafrechtlich relevante Tatbestände gehen.

Angesichts der „Vetternwirtschaft“-Vorwürfe gegen die AfD bringt CSU-Landesgruppenchef Alexander Hoffmann eine „Plausibilitätsprüfung“ für Anstellungsverhältnisse im Bundestag ins Spiel. Zudem hält er es nicht für ausgeschlossen, dass die überkreuzt vorgenommenen Einstellungen von Verwandten schon jetzt strafrechtlich relevant sein könnten.

Demnach kann sich Hoffmann vorstellen, dass die Bundestagsverwaltung nicht nur überprüft, ob eine Person die fachlichen Qualifikationen mitbringt, etwa um den Job eines Büroleiters zu machen, sondern auch, ob beispielsweise das Alter zu der Position passt.

Damit spielt Hoffmann unter anderem auf den aufsehenerregenden Fall des AfD-Spitzenkandidaten Ulrich Siegmund in Sachsen-Anhalt an. Dessen 66-jähriger Vater arbeitet im Büro des AfD-Bundestagsabgeordneten Thomas Korrell und soll dafür mehr als 7.000 Euro pro Monat erhalten. Im Landtag Nordrhein-Westfalen soll der AfD-Abgeordnete Klaus Esser eine 85-Jährige auf 450-Euro-Basis beschäftigen. Der Landtag stellte nach Bekanntwerden die Gehaltszahlung ein, um den Sachverhalt zu prüfen.

„Die AfD steckt im Sumpf der Vetternwirtschaft“, sagte Hoffmann am Mittwoch in Berlin. „Sie arbeitet wie ein krimineller Clan, die guten Jobs gibt’s nur für die Familie. Das schadet der Glaubwürdigkeit und dem Vertrauen in politische Institutionen.“

Selbst wenn die Anstellung von Familienmitgliedern nach bestehendem Recht legal sei, müsse man sich die Frage stellen, ob es sich bei den Anstellungsverhältnissen nicht um Scheinbeschäftigungen handele. „Da werden horrende Beträge ausgezahlt für Leute, die teils im vorgerückten Alter sind. Da kann man schon mal die Frage stellen: Kann die Person überhaupt diese Aufgabe wahrnehmen? Sowohl vom Alter her als auch von der Qualifikation.“

Zudem müsse man sich anschauen, wie die aufgedeckten überkreuzten Einstellungen von Familienmitgliedern zweier Abgeordneter aus unterschiedlichen Parlamenten strafrechtlich einzuordnen seien. „Wenn ein Abgeordneter eine Leistung gibt für eine Gegenleistung, dann kann das durchaus strafrechtlich relevant sein“, sagte Hoffmann. „Wenn ich sage, ich stelle Person X ein dafür, dass du Person Y einstellst, dann müssen wir uns allein dieses Gegenleistungsmoment genauer anschauen.“

In den vergangenen Wochen hatten Recherchen von t-online und zahlreichen anderen Medien immer wieder neue Fälle aufgedeckt, in denen Angehörige in Abgeordnetenbüros der AfD eingestellt wurden. Teils war es auch die Fraktion, die Familienmitglieder von Abgeordneten anstellte, was nach geltendem Recht ebenfalls nicht verboten ist.

Zuletzt hatte der Rechtspolitiker Hendrik Hoppenstedt (CDU), Obmann im Geschäftsordnungsausschuss, den Vorschlag seines SPD-Kollegen Johannes Fechner aufgegriffen und eine Verschärfung des Abgeordnetengesetzes nicht ausgeschlossen. „Wir wollen jeglichen weiteren Schaden vom Steuerzahler abwenden und werden prüfen, wie das Abgeordnetengesetz verschärft werden kann, um diesen Missbrauchssumpf trockenzulegen“, sagte Hoppenstedt t-online.

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