Versuch einer Verdunkelungshandlung

„Warum haben Sie das gemacht?“: Christina Block drohte Haftbefehl


28.07.2026 – 10:29 UhrLesedauer: 2 Min.

Christina Block im Gerichtssaal (Archivbild): Der 64. Verhandlungstag startete mit einer Überraschung für die Prozessbeteiligten. (Quelle: Markus Scholz/dpa)

Christina Block drohte im Hamburger Prozess ein Haftbefehl. Die Steakhauserbin soll versucht haben, Einfluss auf das Verfahren zu nehmen. Oder war es nur ein Versehen?

Der Prozesstag vor dem Hamburger Landgericht begann mit einer Überraschung. Die Vorsitzende Richterin konfrontierte Christina Block direkt zu Beginn der Verhandlung mit einer Handlung, die sogar einen Haftbefhl gegen die Steakhauserbin nach sich ziehen könnte. Die Angeklagte soll der am Dienstag aussagenden jugendpsychiatrischen Sachverständigen Mareike Schüler-Springorum außerhalb der Hauptverhandlung Dokumente in einem Briefumschlag übergeben haben.

Blocks Verteidiger Ingo Bott sprach von einem Irrtum. Die Übergabe sei versehentlich erfolgt, seine Mandantin bedauere den Vorfall. Hildebrandt bezweifelte diese Darstellung jedoch, sie könne das kaum noch als Versehen deuten. Nach Angaben des „Hamburger Abendblatts“ befanden sich in dem Umschlag unter anderem ein Brief sowie Entwürfe für Beweisanträge.

Laut „Tag24“ zufolge soll der Brief von einer Freundin Blocks direkt an die Sachverständige gerichtet gewesen sein. In den Beweisanträgen soll es unter anderem um den Vorwurf gegangen sein, Stephan Hensel habe eine Mitarbeiterin belästigt.

Staatsanwaltschaft stellt keinen Haftbefehl

Die Richterin sah in der Übergabe einen möglichen Versuch, Einfluss auf das Verfahren zu nehmen. Sie habe Block bereits im November davor gewarnt, auf Beweismittel einzuwirken. Nun sprach Hildebrandt laut „Abendblatt“ von dem „Versuch einer Verdunkelungshandlung“ und kündigte eine Prüfung an.

Auch die Staatsanwaltschaft sah dem Bericht zufolge eine Verdunkelungsgefahr. Nach Informationen von „Tag24“ erklärte sie, die Voraussetzungen für den Erlass eines Haftbefehls seien erfüllt. Einen entsprechenden Antrag stellte sie laut „Abendblatt“ jedoch nicht. Der Anwalt von Stephan Hensel, Philip von der Meden, warf Block vor, die übergebenen Unterlagen enthielten Verleumdungen gegen seinen Mandanten.

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