Es sei zu unterlassen, bezüglich eines Gerichtstermins in Palma de Mallorca zu behaupten, der Antragsteller sei nicht erschienen, ohne darauf hinzuweisen, dass ausschließlich seine frühere Ehefrau geladen war und der Termin zudem aufgehoben wurde. Zudem fordert Ulmen die Unterlassung, bestimmte Aussagen über eine E-Mail, die er mutmaßlich seinem Strafverteidiger geschickt haben soll, zu behaupten oder zu verbreiten.
Dem Landgericht Hamburg zufolge hat der „Spiegel“ derzeit Gelegenheit, zu den Punkten ergänzend Stellung zu nehmen. „Dementsprechend ist aktuell noch nicht absehbar, wann mit einer Entscheidung des Gerichts zu rechnen ist“, heißt es vonseiten des Gerichts.











