Schreck beim Blick in den Kalender: Plötzlich Urlaub, obwohl man gar keinen beantragt hat. Was Vorgesetzte in Sachen Urlaub vorgeben dürfen und was nicht.

Manchmal haben Sie im November noch zehn Urlaubstage übrig und wissen nicht wohin damit? Doch was gilt, wenn Ihr Chef oder Ihre Chefin plötzlich entscheidet, dass Sie ab nächster Woche zwei Wochen zu Hause bleiben und Urlaub nehmen müssen – darf sie das überhaupt?

Eine klare Antwort

„Die einfache Antwort lautet: Nein“, sagt Peter Meyer, Fachanwalt für Arbeitsrecht. Grundsätzlich habe jeder Arbeitnehmer das Recht, über die zeitliche Lage seines Urlaubs zu entscheiden.

Das funktioniert so: Der Arbeitnehmer plant im Voraus seine Urlaubstage, und der Arbeitgeber genehmigt sie dann. Falls der Arbeitgeber den Urlaub nicht genehmigt, müssen dafür laut Meyer triftige Gründe vorliegen. Denkbar ist das etwa, wenn bereits viele andere Teammitglieder für diesen Zeitraum Urlaubsanträge eingereicht haben.

Selbst wenn der Arbeitnehmer am Ende des Jahres noch offene Urlaubstage hat, darf der Chef laut Meyer nicht einfach den Urlaub festlegen. Aber: „Weist der Arbeitgeber den Arbeitnehmer auf den offenen Urlaub hin und fordert ihn auf, den Urlaub bis Jahresende zu nehmen, dann verfällt der Urlaub am Jahresende, wenn der Arbeitnehmer trotz Aufforderung seinen Urlaub nicht genommen hat.“

Ausnahme: Betriebsferien

Ein Szenario, in dem ein Arbeitgeber vorschreiben kann, wann die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter freinehmen müssen, gibt es aber doch. Nämlich dann, wenn in bestimmten Zeiträumen Betriebsferien festgelegt sind, etwa zwischen Weihnachten und Neujahr. In solchen Fällen bestimmt laut Meyer ausnahmsweise der Arbeitgeber die Urlaubszeit. Die Mitarbeitenden sind dann verpflichtet, in diesem Zeitraum ihren Urlaub zu nehmen.

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