Kommission legt Bericht vor
Radikal-Reform: Opposition lobt, Union uneins
Aktualisiert am 27.01.2026 – 12:21 UhrLesedauer: 5 Min.

Eine Kommission will mit Reformvorschlägen den Sozialstaat effizienter und zukunftsfest machen. Doch der Weg dahin ist steinig. Ein Überblick.
Ist das der große Wurf? Eine von der Bundesregierung eingesetzte Kommission empfiehlt der Koalition, den deutschen Sozialstaat radikal umzubauen. Doch auf dem Weg dorthin lauern einige Fallstricke. Und während selbst einige in der Opposition die Vorschläge der Kommission loben, ist die Union uneins. Ein Überblick:
Die Bundesregierung will den deutschen Sozialstaat umfassend reformieren. Eine für diesen Zweck vom Bundesarbeitsministerium eingesetzte Kommission hat nun einen Bericht vorgelegt, wie das gelingen könnte. In einem 50-seitigen Entwurf schlägt die Kommission, bestehend aus Vertretern der Bundesregierung, der Länder und kommunalen Spitzenverbänden, „einen politischen, rechtlichen und auch gesamtgesellschaftlichen Kraftakt“ vor.
Die zuständige Ministerin Bärbel Bas (SPD) bezeichnete die geplante Reform des Sozialstaats am Dienstagmorgen als langfristiges Projekt ohne Leistungskürzung und versprach: „Keine Leistungskürzung, das Schutzniveau bleibt erhalten“. Ziel sei es, den Sozialstaat „einfacher, digitaler und transparenter“ zu machen, sagte sie im ARD-Morgenmagazin. Ein zentraler Punkt sei für sie die Verbesserung der Erwerbsanreize: „Wir wollen, dass sich Arbeit wieder lohnt.“
Die Kommission gibt insgesamt 26 Handlungsempfehlungen für vier Handlungsfelder vor: Sozialleistungen bündeln und neu ordnen, Anreize für mehr Erwerbstätigkeit schaffen, rechtliche Vorgaben vereinfachen und die Abwicklung und Verwaltung digitalisieren.
Die wichtigsten Vorschläge:
Der Umbau der Verwaltung ist eines der Vorhaben, das laut Kommission eine Grundgesetzänderung erfordert. Das könnte heikel werden: Denn für eine Verfassungsänderung braucht es eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag – also auch die Stimmen von mindestens zwei der drei Oppositionsparteien. Auch der Bundesrat muss mit Zweidrittelmehrheit zustimmen. Arbeitsministerin Bas sagte hingegen, eine Grundgesetzänderung könne die Reform erleichtern, sei aber nicht zwingend notwendig.
Die vorgeschlagenen Maßnahmen stehen unter Finanzierungsvorbehalt. Heißt: Wie die Reformen finanziert werden, muss die Regierung noch ausarbeiten. Gerade für den Ausbau der digitalen Infrastruktur braucht es laut Kommission eine „erhebliche Anschubfinanzierung“.
Sogar in der Opposition finden sich lobende Worte. Die Grünen zeigen sich offen, bei einer Verfassungsänderung mitzuwirken. „Wir Grüne sind bereit, uns im Gesetzgebungsprozess konstruktiv zu beteiligen, gerade auch, wenn es um die Frage von Verfassungsänderungen geht“, sagte der fachpolitische Sprecher für Arbeit und Soziales der Fraktion, Armin Grau, t-online. Er hält es für „angemessen, wenn die Koalition hier frühzeitig auf die Opposition zukäme“ und lobte die Vorschläge „als richtigen Schritt“. Aber er mahnte auch, die Umsetzung dürfe kein Sparprogramm werden: „Im Bericht steht, dass niemand schlechter gestellt werden darf als zuvor, das fordern auch wir und werden die Koalition daran messen.“