Landtagswahl in Baden-Württemberg

Verhalten im Wahllokal – was ist verboten, was ist erlaubt?


07.03.2026 – 00:11 UhrLesedauer: 3 Min.

Schild zum Wahllokal (Symbolbild): (Quelle: IMAGO/Michael Bihmayer/imago)

Das „Superwahljahr“ 2026 beginnt direkt Anfang März mit den Landtagswahlen in Baden-Württemberg. Im Wahllokal herrschen strikte Regeln. Welches Verhalten Sie unbedingt vermeiden sollten und wann Ihr Stimmzettel ungültig ist.

Am 8. März stehen die Landtagswahlen in Baden-Württemberg an. Rund 7,7 Millionen Menschen sind dazu aufgerufen, ihre Stimme für BaWü-Wahl 2026 abzugeben. Dieses Jahr erwarten Wählerinnen und Wähler einige Erneuerungen im Wahlsystem für die BW-Wahl.

So sind bei dieser Landtagswahl in Baden-Württemberg zum ersten Mal auch Jugendliche ab 16 Jahren wahlberechtigt. Außerdem haben die Wähler durch eine Veränderung des Wahlrechts eine Erst- und eine Zweitstimme – sie dürfen also zwei Kreuze machen.

Damit der Wahlvorgang nicht gestört wird und die Wahl geordnet und geheim ablaufen kann, müssen Sie einige Regeln beachten. Bei Missachtung müssen Sie mit einer Verweisung aus dem Wahllokal oder sogar mit einem Ordnungsgeld rechnen. Der jeweilige Wahlvorstand kontrolliert, ob die Wahl ordnungsgemäß abläuft. t-online erklärt Ihnen genau, worauf Sie achten müssen.

Bevor Sie Ihre Stimme abgeben, müssen Sie Ihren Ausweis und Ihre Wahlberechtigung beim Wahlvorstand vorlegen. Was Sie machen sollen, wenn Sie Ihre Wahlberechtigung verlieren, erfahren Sie hier. Dann bekommen Sie ihren amtlichen Wahlzettel.

Bei der Landtagswahl in Baden-Württemberg geben Sie zwei Stimmen ab: Mit der Erststimme bei der BaWü-Wahl wählen Sie einen Direktkandidaten aus Ihrer jeweiligen Kommune, mit der Zweitstimme die Landesliste einer Partei bei der BW-Wahl.

Der Wille des Wählers muss dabei deutlich sein, betont die Bundeswahlleiterin, wenn es darum geht den Stimmzettel für die BaWü-Wahl 2026 richtig auszufüllen. Dafür eignet sich ein Kreuz. Ein „Plus“ ist auch eine zugelassene Option auf dem Wahlzettel bei der BW-Wahl. Befinden sich auf dem Wahlzettel Kommentare, Symbole oder andere Kritzeleien, ist die Stimme ungültig.

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