Rechtsstreit hat ein Ende

Bushido gewinnt spektakulären Millionen-Prozess


Aktualisiert am 21.01.2026 – 13:11 UhrLesedauer: 2 Min.

Bushido: Der Rapper ist derzeit auf Tour in Deutschland. (Quelle: IMAGO/Clemens Niehaus/imago)

Die Entscheidung ist nun endgültig: Arafat Abou-Chaker muss Bushido einen Millionenbetrag zurückzahlen. Das Urteil fällt eindeutig aus.

Seit Jahren schwelt der Rechtsstreit zwischen Rapper Bushido und seinem ehemaligen Geschäftspartner Arafat Abou-Chaker. Jetzt hat das Kammergericht Berlin ein endgültiges Urteil gefällt: Abou-Chakers Berufung wurde vollständig zurückgewiesen, wie unter anderem die „Bild“ berichtet. Demnach muss der Clan-Chef dem Musiker 1,78 Millionen Euro zurückzahlen.

Die Richter bestätigten mit ihrem Beschluss vom 20. Januar 2026 das vorherige Urteil des Landgerichts Berlin. Sie stellten unmissverständlich klar: Eine gemeinsame Gesellschaft zwischen den beiden Männern habe nie existiert. Auch der Managementvertrag von 2007, der Abou-Chaker 30 Prozent aller Einnahmen Bushidos zusicherte, sei eine „sittenwidrige Knebelung“ gewesen.

Der Streitwert in diesem Fall belief sich auf über drei Millionen Euro. Neben der Rückzahlung der 1,78 Millionen Euro muss Abou-Chaker auch sämtliche Kosten des Berufungsverfahrens tragen.

Die Abou-Chaker-Argumentation wurde vom Gericht entkräftet. Er hatte behauptet, seit 2004 mit Bushido eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) betrieben zu haben. Das gemeinsame Ziel sei gewesen, den Gangster-Rap in Deutschland zu etablieren und den Musiker zum Star zu machen. Er selbst habe dabei als „Rücken“ fungiert, Kontakte ermöglicht und den Aufstieg abgesichert – und sei deshalb dauerhaft an den Einnahmen beteiligt gewesen.

Das Kammergericht widersprach dieser Darstellung in allen Punkten. Es habe weder eine gemeinsame Gesellschaft noch einen gemeinsamen Zweck oder eine partnerschaftliche Gleichordnung gegeben. Während Bushido seine Karriere verfolgt habe, seien Abou-Chakers Interessen vorwiegend wirtschaftlicher Natur gewesen – und das ohne eigenes Risiko. Abou-Chaker habe bei Verlusten nie aushelfen müssen, sei nicht haftbar gewesen, und es habe auch kein Gesellschaftsvermögen gegeben.

Zudem wurde der 2007 von Abou-Chaker vorbereitete Managementvertrag vom Gericht als besonders problematisch eingestuft. Dieser Vertrag hatte ihm nicht nur 30 Prozent von nahezu allen Einnahmen des Rappers gesichert, sondern auch weitreichende Entscheidungsbefugnisse. Bushido war dadurch für fünf Jahre nahezu vollständig gebunden. Das Kammergericht bezeichnete dies als sittenwidrige Knebelung, da der Rapper praktisch seine wirtschaftliche und künstlerische Selbstständigkeit verloren habe.

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