Bundesverfassungsgericht: Kein „Tempolimit“ für Gesetzgebung
Bundesverfassungsgericht: Kein „Tempolimit“ für Gesetzgebung
Aktualisiert am 23.07.2026 – 10:19 UhrLesedauer: 1 Min.
Im Streit um ein verfassungsrechtliches „Tempolimit“ für Gesetzgebungsverfahren hat das Bundesverfassungsgericht eine Klage des ehemaligen CDU-Abgeordneten Thomas Heilmann verworfen. „Die Verfassung setzt der Beschleunigung von Gesetzgebungsverfahren eine Grenze, aber nicht im Sinne eines bezifferten Tempolimits“, sagte die Vorsitzende Richterin, Ann-Katrin Kaufhold, in Karlsruhe.









