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Politik

Bundestag will Monitoring von Bluttests bei Schwangeren

MitarbeiterBy MitarbeiterOktober 8, 2026
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Soziales

Bundestag will Monitoring von Bluttests bei Schwangeren

Aktualisiert am 08.10.2026 – 20:14 UhrLesedauer: 2 Min.

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Der Bundestag stimmte für die Forderung nach mehr Daten zu Bluttests bei Schwangeren. (Quelle: Michael Brandt/dpa/dpa-bilder)

Aktuelle Zeit:0:00Gesamtdauer:0:00

Mit Gentests kann abgeklärt werden, ob ein Kind mit Down-Syndrom auf die Welt kommen könnte. Wird die Methode mehr und mehr zur Regel? Das Parlament macht sich für eine bessere Datengrundlage stark.

Der Bundestag dringt darauf, die Umsetzung der inzwischen auf Kassenkosten möglichen Bluttests für Schwangere auf ein Down-Syndrom des Kindes genauer zu beobachten. Das Parlament nahm mit großer Mehrheit einen Antrag einer fraktionsübergreifenden Abgeordnetengruppe an, der die Bundesregierung zum Einführen eines Monitorings auffordert, um mehr Daten zu bekommen. Eingesetzt werden soll ein Expertengremium, das rechtliche, ethische und gesundheitspolitische Grundlagen der Kassenzulassung prüft.

Für den Antrag stimmten 529 Abgeordnete, es gab 18 Nein-Stimmen und 23 Enthaltungen. Dabei verständigten sich die Initiatoren kurz vor der Debatte mit einer anderen Abgeordnetengruppe noch auf eine Änderung, die zunächst angenommen wurde. Als Ergänzung wurde damit eingefügt, es werde dabei sichergestellt, dass Schwangeren der Zugang zum kassenfinanzierten Bluttest „bei einer gerechtfertigten medizinischen Indikation nicht erschwert wird“.

Tests auf Kassenkosten – unter Voraussetzungen

Die Bluttests können seit 2022 unter bestimmten Voraussetzungen von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt werden, wie der zuständige Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten, Kliniken und Kassen beschlossen hatte. Dabei wird Schwangeren Blut abgenommen und genetisch analysiert. Es ist risikoloser als schon länger übliche Untersuchungen, bei denen Fruchtwasser durch die Bauchdecke der Frau entnommen wird. Zuvor waren Tests selbst zu bezahlen.

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Der CDU-Abgeordnete Brand betonte, es gehe um mehr Informationen. (Quelle: Michael Brandt/dpa/dpa-bilder)

Bei einem Down-Syndrom haben Menschen in jeder Zelle ein Chromosom mehr. Das Chromosom 21 ist dreifach vorhanden, daher auch die Bezeichnung Trisomie 21. Folgen sind körperliche Auffälligkeiten und eine verlangsamte motorische, geistige und sprachliche Entwicklung. Ausprägungen können aber sehr unterschiedlich sein.

„Nicht im Blindflug agieren“

Der CDU-Abgeordnete Michael Brand sagte in der Debatte: „Wir dürfen bei einem so sensiblen Thema nicht weiter im Blindflug agieren.“ Es gebe eine starke Zunahme der Tests und auch Druck auf Frauen, die Methode anwenden zu lassen. SPD-Fraktionsvize Dagmar Schmidt sagte, die Kassenzulassung dürfe nicht als allgemeine Empfehlung verstanden werden. Als normaler, regelhafter Teil der Schwangerschaftsvorsorge gebe sie das Signal, dass Kinder mit Trisomie 21 nicht willkommen seien. „Das darf nicht sein.“

Die Grünen-Politikerin Paula Piechotta begrüßte, dass es auf den letzten Metern gelungen sei, zu einer Verständigung auf den geänderten Antrag zu kommen. „Es zeigt, dass wir uns auch bei schweren bioethischen Fragen am Ende einigen können.“ Sie gehörte zu der Gruppe, die zunächst einen eigenen Änderungsantrag eingebracht hatte. Darin hieß es, dass „der aktuelle Umfang“ der Kassenleistung erhalten bleiben solle.

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Die Grünen-Politikerin Piechotta begrüßte die Verständigung auf einen Antrag. (Quelle: Michael Brandt/dpa/dpa-bilder)
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