„Einlösung des Schutzversprechens“

Gewalttäter bekommen künftig Fußfesseln

08.05.2026 – 14:40 UhrLesedauer: 3 Min.

Fußfesseln könnten künftig helfen, Täter von Opfern häuslicher Gewalt fern zu halten. (Archivbild) (Quelle: Julian Stratenschulte/dpa/dpa-bilder)

Elektronische Fußfessel und verpflichtende Anti-Gewalt-Trainings für Täter: Nach dem Vorbild Spaniens sollen Frauen in Deutschland besser vor häuslicher Gewalt geschützt werden.

Elektronische Fußfessel und verpflichtende Anti-Gewalt-Trainings für Täter: Nach dem Vorbild Spaniens sollen Frauen in Deutschland besser vor häuslicher Gewalt geschützt werden. Der Bundestag beschloss dazu am Freitag mit großer Mehrheit die Reform des Gewaltschutzgesetzes. Politiker aller Fraktionen lobten insbesondere die elektronische Fußfessel als wirksames Mittel zum besseren Schutz von Frauen. Der Opposition gehen die geplanten Maßnahmen indes nicht weit genug.

Für den Gesetzentwurf stimmten im Bundestag alle Fraktionen bei Enthaltung der Linksfraktion. Der Vorlage der Bundesregierung zufolge sollen Gerichte nach spanischem Vorbild potenzielle Gewalttäter künftig zum Tragen einer elektronischen Fußfessel verpflichten können. Das Annäherungsverbot wird in Hochrisikofällen kontrolliert. Bei Verstößen gegen Schutzanordnungen soll das Strafmaß angehoben werden können.

Zudem soll eine Rechtsgrundlage geschaffen werden, wonach Familiengerichte Täter zur Teilnahme an Anti-Gewaltkursen verpflichten können. Für Familiengerichte soll die Möglichkeit geschaffen werden, sich zur Gefährdungsanalyse Auskünfte aus dem Waffenregister zu holen.

In Spanien schütze die elektronische Fußfessel seit 20 Jahren hochwirksam Frauen, sagte Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) im Bundestag. „Jetzt kommt sie endlich auch hier.“ Komme ein Täter trotz Verbots zu nahe, werde sofort Alarm ausgelöst. Auch die Betroffenen bekämen in Echtzeit ein Signal. Der zweite Baustein des Gesetzes sei die Täterarbeit: „Wer Gewalt begeht, muss an sich arbeiten, damit die Gewalt nicht wieder aus ihm herausbricht.“

Die SPD-Abgeordnete Carmen Wegge sprach von einem längst überfälligen Systemwechsel: „Verpflichtende Täterarbeit, Behörden, die künftig direkt mit allen Beteiligten zusammenarbeiten, eine Warnzone bei der Fußfessel, die eingreift, bevor es überhaupt zu einem Verstoß kommt, Betroffene, die künftig eine Vertrauensperson mit in die Gerichtsverhandlung nehmen dürfen, weil kein Mensch in solch einer Situation allein vor Gericht stehen sollte.“

„Die Einlösung des Schutzversprechens vor Gewalttätern ist für uns eine zentrale Aufgabe des Rechtsstaats“, sagte Unions-Fraktionsvize Günther Krings (CDU). Frauen lebten oft „dort in Angst, wo eigentlich ihr sicherster Ort sein sollte, nämlich im eigenen Zuhause. „Das ist ein Zustand, den wir nicht hinnehmen dürfen.“ Die elektronische Fußfessel nehme „den Opfern die Alarmierungslast ab“.

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