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Home » Bundesregierung erklärt zehn Länder zu sicheren Herkunftsstaaten
Politik

Bundesregierung erklärt zehn Länder zu sicheren Herkunftsstaaten

MitarbeiterBy MitarbeiterJanuar 23, 2026
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Bundesregierung erklärt zehn Länder zu sicheren Herkunftsstaaten

Zehn Staaten neu eingestuft

Bundesregierung verschärft Asylverfahren für weitere Länder

23.01.2026 – 18:57 UhrLesedauer: 2 Min.

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Vizekanzler Lars Klingbeil (v. l. n. r.), Bundeskanzler Friedrich Merz und Innenminister Alexander Dobrindt: (Quelle: IMAGO/dts Nachrichtenagentur/imago)

Die Bundesregierung will Asylverfahren beschleunigen und hat neue Staaten als sichere Herkunftsländer eingestuft. Für Antragsteller hat das spürbare Folgen.

Die Bundesregierung hat eine neue Regelung zur Einstufung sicherer Herkunftsstaaten beschlossen und damit Asylverfahren weiter verschärft. Das Kabinett verabschiedete am Mittwoch eine entsprechende Rechtsverordnung, die zum 1. Februar 2026 in Kraft tritt, wie die Bundesregierung mitteilte. Ziel ist es, Verfahren zu beschleunigen und Behörden sowie Gerichte zu entlasten.

Künftig gelten folgende Länder als sichere Herkunftsstaaten für internationalen Schutz:

Die Länder waren bislang bereits als sichere Herkunftsstaaten nach § 29a Absatz 2 des Asylgesetzes eingestuft. Grundlage der Neuregelung ist eine EU-Richtlinie aus dem Jahr 2013, die eine solche Einstufung per Rechtsverordnung erlaubt.

Nach Angaben der Bundesregierung sollen Länder mit geringer Anerkennungsquote künftig schneller und einfacher als sichere Herkunftsstaaten bestimmt werden. Zugleich solle deutlicher kommuniziert werden, dass Asylanträge aus diesen Staaten in der Regel nur geringe Erfolgsaussichten haben. Die Neuregelung betrifft den internationalen Schutz, also den Flüchtlingsschutz nach der Genfer Konvention sowie den subsidiären Schutz. Die Regelungen zur Asylberechtigung nach Artikel 16a des Grundgesetzes bleiben unverändert.

Mit der Einstufung als sicherer Herkunftsstaat gehen die Behörden grundsätzlich davon aus, dass den Menschen dort keine politische Verfolgung, Folter oder unmenschliche Behandlung droht. Auch eine ernsthafte Bedrohung durch willkürliche Gewalt im Rahmen bewaffneter Konflikte wird nicht angenommen. Diese Annahme gilt jedoch nur als Regelvermutung.

Asylsuchende aus sicheren Herkunftsstaaten können weiterhin im Einzelfall darlegen, dass ihnen entgegen der Vermutung dennoch Verfolgung droht. Ihre Anträge werden nach Angaben der Bundesregierung weiterhin individuell geprüft, eine Schutzgewährung ist nicht ausgeschlossen.

Die Einstufung hat jedoch konkrete Rechtsfolgen: Fristen, etwa für Rechtsmittel gegen ablehnende Bescheide, werden in der Regel verkürzt. Klagen gegen eine Ablehnung haben zudem keine aufschiebende Wirkung. Ferner gelten strengere Wohnsitzauflagen sowie Arbeitsverbote während des laufenden Asylverfahrens.

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