Bundesrat

Bundesrat macht Weg für wichtige Gesetze frei

Aktualisiert am 06.03.2026 – 15:14 UhrLesedauer: 3 Min.

Der Bundesrat segnet Gesetze zum Schutz kritischer Infrastruktur und zur Reform des Luftsicherheitsgesetzes ab. (Archivbild) (Quelle: Britta Pedersen/dpa/dpa-bilder)

Kritische Infrastruktur, Drohnenabwehr, Bafög-Reform, Kfz-Kennzeichen – die Tagesordnung des Bundesrats ist wieder einmal bunt. Die Länder segnen die Vorhaben des Bundes ab. Trotz einiger Bedenken.

Die Länder haben den Weg für wichtige Vorhaben des Bundes frei gemacht. Der Bundesrat stimmte trotz inhaltlicher Bedenken dem Gesetz zum Schutz kritischer Infrastruktur zu und ließ auch die Reform des Luftsicherheitsgesetzes passieren. In ihren eigenen Initiativen forderte die Länderkammer unter anderem, den Schutz von Frauen und Mädchen vor heimlich aufgenommenen und sexuell motivierten Fotos und Videos zu verbessern.

Das sogenannte Kritis-Dachgesetz macht Unternehmen und Teilen der Verwaltung strengere Vorgaben für den Schutz wichtiger Anlagen und Einrichtungen. Dabei geht es um die Abwehr von Angriffen Krimineller und von Anschlägen von Extremisten. Mit Zäunen, Zugangsbeschränkungen und einer Identifizierung technischer Schwachpunkte sollen Risiken begrenzt werden, auch um Sabotageaktionen ausländischer Mächte vorzubeugen.

Die Länder kritisierten, dass zur kritischen Infrastruktur nur Einrichtungen zählen sollen, die mehr als 500.000 Personen versorgen. Aus ihrer Sicht ist dieser Schwellenwert zu hoch – sie plädierten für eine Absenkung auf 150.000 Menschen. So machte etwa Thüringens Innenminister Georg Maier (SPD) deutlich, dass diese Regelung für sein relativ dünn besiedeltes Land nicht praxistauglich sei. „Wir haben viel Infrastruktur, aber wenig Menschen.“ Erfurt, die größte Stadt des Landes, zähle gerade einmal 215.000 Einwohner.

Ermöglicht wurde die Zustimmung der Länder durch eine in letzter Minute ausgearbeitete Protokollerklärung des Bundes. Diese greife zentrale Forderungen der Länder auf, sagte Baden-Württembergs Innenminister Thomas Strobl (CDU).

Die Reform des Luftsicherheitsgesetzes schafft eine Rechtsgrundlage für die Drohnenabwehr durch die Bundeswehr im Inland. Nach bisherigem Recht konnte die Bundeswehr die unbemannten Flugkörper nicht im Wege der Amtshilfe angreifen. Künftig können die Länder die Bundeswehr in einem einfachen Verfahren um Unterstützung bei der Drohnenabwehr bitten. Zuständig soll dann allein das Verteidigungsministerium sein. Die bisher vorgeschriebene Abstimmung mit dem Innenministerium entfällt.

Das Gesetz sieht auch einen neuen Straftatbestand für das unbefugte Eindringen in den Sicherheitsbereich von Flughäfen vor. Wer dies vorsätzlich macht und so den zivilen Luftverkehr gefährdet, muss mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren rechnen.

Die Länder wollen den Schutz insbesondere von Frauen und Mädchen vor heimlich aufgenommenen und sexuell motivierten Fotos und Videos verbessern. In einer Entschließung forderten sie die Bundesregierung auf, zeitnah einen Gesetzentwurf vorzulegen, der Lücken in der Strafbarkeit solcher Taten schließt. Es geht um Aufnahmen, die Personen in sexualisierten Kontexten zeigen. Beispiele sind heimliches Filmen des bekleideten Gesäßes in der Öffentlichkeit oder Nacktaufnahmen an öffentlich zugänglichen Orten wie einer Sauna.

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