Live-Gesichtserkennung und Kontrollen
Bundestag weitet Rechte der Bundespolizei deutlich aus
13.07.2026 – 08:29 UhrLesedauer: 2 Min.
Live-Gesichtserkennung, anlasslose Kontrollen und KI-Nutzung: Was die Bundespolizei künftig dürfen soll.
Mit den Stimmen der Koalition hat der Bundestag am Freitag ein Gesetz verabschiedet, das der Bundespolizei in besonderen Gefahrenlagen eine weitergehende Überwachung von Bürgern ermöglicht. So wird künftig eine automatische Echtzeit-Gesichtserkennung an Bahnhöfen und anderen Orten im Zuständigkeitsbereich auch mithilfe von Künstlicher Intelligenz (KI) erlaubt. Für die Bekämpfung von Extremismus und Schleuserkriminalität soll die Bundespolizei zudem Befugnisse zur Telekommunikationsüberwachung bekommen. Wesentliche Änderungen wurden dabei erst drei Tage vor der Bundestagsentscheidung offengelegt.
Sie soll für vollziehbar ausreisepflichtige Ausländer selbst Abschiebungshaft und Ausreisegewahrsam beantragen können, wenn sie diese Personen in ihrem Zuständigkeitsbereich antrifft. Damit soll ein Untertauchen verhindert werden. Erlaubt sein sollen künftig auch „stichprobenartige und anlasslose Kontrollen“ in Waffen- und Messerverbotszonen auf Bahnhöfen oder in Zügen.
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Union und SPD stimmten für den Gesetzentwurf, Linke und Grüne dagegen. Die AfD-Fraktion enthielt sich.
Gesetz von 1994
Das geltende Bundespolizeigesetz stammt in weiten Teilen noch aus dem Jahr 1994, weshalb auch die Grünen betonten, eine Reform sei grundsätzlich nötig. Im parlamentarischen Verfahren gab es an dem Entwurf, den das Kabinett beschlossen hatte, noch erhebliche Änderungen.
Bei Straftaten, die da begangen werden, wo die Bundespolizei zuständig ist, darf sie die weitere Strafverfolgung auch dann übernehmen, wenn eigentlich die Landespolizei zuständig wäre – vorausgesetzt, die zuständige Landesbehörde will dies.
Alarm, wenn die Faust geballt wird
Mittels Videotechnik und KI soll die Bundespolizei bestimmte Bewegungsmuster erkennen dürfen, die auf die Begehung einer Straftat hindeuten, etwa wenn jemand mit der Faust ausholt, ein Messer zückt oder wenn eine hilflose Person ins Gleisbett fällt.
Auf bestimmte Anwendungsfälle begrenzt soll die Bundespolizei zur Erfüllung ihrer Aufgaben biometrische Daten in Echtzeit abgleichen dürfen. Voraussetzung ist hier die Abwehr einer dringenden Gefahr für „den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes“ oder für das Leben eines Menschen. Es wäre etwa erlaubt, wenn die Eltern eines entführten Kindes ein Foto zur Verfügung stellen, dieses mit den Live-Aufnahmen von Videokameras an Flughäfen und Bahnhöfen abzugleichen.
Grüne haben rechtliche Zweifel
Irene Mihalic von den Grünen sagte, es gebe rechtliche Zweifel. In der Bundestagsdebatte betonte sie: „Mit der biometrischen Echtzeitüberwachung greift die Koalition tief in Grundrechte ein.“ Clara Bünger (Linke) sagte, flächendeckende Überwachung werde mit der geplanten Reform zum Normalzustand. „Dafür bekommt der Innenminister fast eine Milliarde mehr als im Vorjahr. Eine Milliarde für Überwachung.“
