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Home » Bundesamt kündigt Mitarbeiterin wegen Nicht-Genderns
Deutschland

Bundesamt kündigt Mitarbeiterin wegen Nicht-Genderns

MitarbeiterBy MitarbeiterFebruar 3, 2026
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Bundesamt kündigt Mitarbeiterin wegen Nicht-Genderns

Bundesamt

Behörde feuert Angestellte wegen Nicht-Genderns

03.02.2026 – 01:47 UhrLesedauer: 1 Min.

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Aufkleber mit Text „*innen“ an einem Straßenpfosten (Symbolbild): Der Fall zwischen der Mitarbeiterin und der Bundesbehörde landet jetzt vor dem Landesarbeitsgericht. (Quelle: IMAGO/Elke Münzel/imago-images-bilder)

Erst Abmahnungen, dann Kündigung: Eine BSH-Mitarbeiterin wollte nicht gendern. Das Arbeitsgericht gab ihr Recht. Doch die Behörde wehrt sich jetzt vor Gericht.

Eine Strahlenschutzanweisung ohne Gendersternchen hat eine Frau in Hamburg beinahe ihren Job gekostet. Die Mitarbeiterin des Bundesamts für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) in Hamburg hatte sich geweigert, ein internes Dokument in gendergerechter Sprache zu verfassen. Das BSH mahnte sie ab und kündigte ihr. Die Frau klagte – und bekam im Juli 2025 vom Arbeitsgericht Hamburg recht. Die Richter erklärten Abmahnungen und Kündigung für rechtswidrig.

Die Bundesbehörde gibt jedoch nicht auf. Am kommenden Mittwoch (5. Februar) geht der Fall vor dem Landesarbeitsgericht Hamburg in die Berufung. Die Kündigung bleibt vorerst ausgesetzt.

Streitpunkt war eine Strahlenschutzanweisung. Die Angestellte hatte das sicherheitsrelevante Dokument ohne durchgängiges Gendern verfasst. Ihre Vorgesetzten forderten sie auf, Gender- und Paarformen konsequent zu nutzen. Sie lehnte ab.

„Der Strahlenschutzbeauftragte führt ein Amt aus, das unabhängig ist vom biologischen Geschlecht“, begründete sie ihre Haltung. Ein sensibler Bereich wie der Strahlenschutz müsse rechtsverbindlich und klar formuliert sein.

Das BSH ist die zentrale maritime Bundesbehörde mit Sitz in Hamburg. Sie ist zuständig für Schifffahrt, Meeresschutz, Offshore-Aktivitäten und maritime Forschung. Auf Anfrage teilte das BSH mit: „Zu Personalangelegenheiten geben wir aus Datenschutzgründen keine Stellungnahme ab.“

Das Landesarbeitsgericht Hamburg muss nun klären, ob und inwieweit Behörden ihren Mitarbeitern Sprachvorgaben machen dürfen.

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