Lehrer darf weiter unterrichten

„Bumms-Mobil“-Skandal an Bremer Schule


Aktualisiert am 25.02.2026 – 13:15 UhrLesedauer: 3 Min.

RV by the river with camping table

Wohnmobil (Symbolbild): In Bremen darf ein Lehrer weiter unterrichtet, obwohl er Geschlechtsverkehr mit einer Schülerin hatte und es zahlreiche weitere Vorwürfe gibt. (Quelle: Fujisl via imago-images.de/imago)

Ein Lehrer hatte wiederholt Sex mit einer Schülerin, andere Schülerinnen berichteten von unangemessenen Berührungen und einem „Bumms-Mobil“. Ein Gericht urteilt jetzt: Er darf dennoch weiter unterrichten.

In Bremen wühlt der Fall eines Lehrers die Gemüter auf. Ein langer Streit vor Gericht ist gerade entschieden worden – und zwar anders, als sich die Bremer Schulbehörde das gewünscht hätte: In einem Beschluss stellte das Oberverwaltungsgericht Bremen zwar fest, dass der Mann etwa 20-mal Geschlechtsverkehr mit einer Schülerin hatte, der 49-Jährige aber dennoch weiter unterrichten darf.

Die Schulbehörde ist entsetzt: Eine Sprecherin teilte t-online am Mittwoch mit, der Fall habe eine „hohe Relevanz“. Und: „Wir hätten uns einen anderen Ausgang des Verfahrens gewünscht.“

Die „Bild“-Zeitung zitiert eine Schülerin des Gymnasiums: „Wir haben es heute Morgen erfahren“, sagte die 18-Jährige demnach. „Mein erster Gedanke: Gut, dass ich bald weg bin von hier.“

Einen Hinweis darauf, wie die Schülerschaft über den Fall denkt, gibt auch ein Schild an der Schule, auf dem der Name des Gymnasiums steht: Mit dunkelroter Farbe hat jemand „Epstein Island“ darauf gesprüht – ein Bezug auf den Sexualverbrecher Jeffrey Epstein, der seine Macht ausgenutzt hat, um reihenweise Minderjährige zu missbrauchen.

Der Fall des Lehrers L. am Gymnasium ist der Bremer Schulbehörde seit 2023 bekannt. Damals meldete sich ein Schüler per Mail und berichtete: Der alkoholisierte Lehrer habe auf einer Exkursion mehrfach den Arm um eine Schülerin gelegt und sie unter anderem am Gesäß angefasst. Außerdem gebe es ein Handyvideo, auf dem Schülerinnen im Bikini das Wohnmobil von L. wuschen. Dieses sei als „Bumms-Mobil“ bekannt gewesen.

Es kam zum Disziplinarverfahren, in dem weitere Vorwürfe laut wurden. Die Behörde stellte L. frei. Der Mann erhielt Hausverbot – und klagte dagegen. Der Fall landete zunächst vor dem Verwaltungsgericht, das die Freistellung aufhob, woraufhin die Schulbehörde weitere Zeugen befragte, noch mehr belastendes Material vorlegte und den Lehrer erneut freistellte.

Die Vorwürfe der Schulbehörde gegen L. im Einzelnen:

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