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Home » Briefwahl-Unterlagen können jetzt beantragt werden
Deutschland

Briefwahl-Unterlagen können jetzt beantragt werden

MitarbeiterBy MitarbeiterJuli 20, 2026
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Briefwahl-Unterlagen können jetzt beantragt werden

Unterlagen kommen aber später

Wer per Brief wählen will, kann jetzt den Antrag stellen

20.07.2026 – 07:57 UhrLesedauer: 2 Min.

Vergrößern des Bildes

Briefwahl (Symbolbild): In Berlin stimmen viele Wahlberechtigte per Briefwahl ab. (Quelle: Thomas Trutschel/imago)

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Der Wahltag ist der 20. September. Wer nicht ins Wahllokal möchte, kann die Unterlagen dafür bereits jetzt anfordern – aber es gibt einiges zu beachten.

Berliner Bürger können ab sofort Briefwahlunterlagen für die Wahl zum Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksverordnetenversammlungen anfordern. Verschickt werden die Unterlagen allerdings erst ab dem 10. August, wie Landeswahlleiter Stephan Bröchler auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur erläuterte. Bis dahin muss zunächst das Wählerverzeichnis fertiggestellt sein, dessen Stichtag der 7. August ist.

Ab dem 10. August gehen dann auch die Wahlbenachrichtigungen raus. Wer bis dahin bereits Briefwahl beantragt hat, erhält die Unterlagen zeitgleich.

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Briefwahl in Berlin: Zuständig sind die Bezirke

Eine zentrale Anlaufstelle für Briefwahlanträge gibt es in Berlin nicht. Zuständig ist jeweils das Bezirkswahlamt des eigenen Wohnbezirks. Die Adressen der Bezirksämter finden sich auf deren Websites.

Anträge können per Post gestellt werden, ab dem 10. August auch per E-Mail oder persönlich in einer Briefwahlstelle. Telefonisch ist eine Antragstellung nicht möglich. Wer den Antrag per Post schickt, muss ihn unterschreiben. Nötig sind außerdem Name, Vorname, Geburtsdatum und die Berliner Adresse. Falls die Unterlagen an eine andere Anschrift geschickt werden sollen, muss auch diese angegeben werden.

Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindet sich ebenfalls ein Briefwahlantrag. Über einen QR-Code können die Unterlagen auch elektronisch angefordert werden.

Briefwähler müssen Fristen beachten

Zu den Briefwahlunterlagen gehören laut Landeswahlleitung ein Wahlschein, die amtlichen Stimmzettel, ein weißer Stimmzettelumschlag, ein roter Wahlbriefumschlag sowie ein Merkblatt. Bei der diesjährigen Abgeordnetenhauswahl gibt es nur noch einen Stimmzettel für Erst- und Zweitstimme, nicht mehr zwei wie bisher.

Briefwahlanträge können noch bis zum 18. September um 15 Uhr gestellt werden. Entscheidend ist aber, dass die ausgefüllten Wahlunterlagen am Wahltag bis 18 Uhr beim zuständigen Wahlamt eingegangen sind. Wer die Unterlagen per Post zurückschickt, sollte das nach Bröchlers Empfehlung spätestens am 17. September tun. Wer auf Nummer sicher gehen will, kann die Briefwahl auch direkt in einer Briefwahlstelle vor Ort abgeben.

Bröchler rechnet damit, dass diesmal rund 45 Prozent der Wähler von der Briefwahl Gebrauch machen werden. „Briefwahl ist immer weniger die Ausnahme und wird immer mehr der Regelfall“, sagte er.

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