Hamburger Landgericht

Block-Prozess geht öffentlich weiter – Antrag gegen Richterin

14.08.2026 – 11:14 UhrLesedauer: 1 Min.

Prozesstag am 14. August in Hamburg: Die Öffentlichkeit ist nicht mehr ausgeschlossen. (Quelle: Marcus Brandt)

Der Block-Prozess in Hamburg geht öffentlich weiter. Der Verteidiger stellt einen besonderen Antrag.

Nach vier Verhandlungstagen mit der Vorstellung eines psychiatrischen Gutachtens zu den Block-Kindern hat das Hamburger Landgericht die Öffentlichkeit wieder zugelassen. Die Sachverständige Mareike Schüler-Springorum hatte die Folgen der Entführung in der Silvesternacht 2023/2024 beschrieben.

Nach ihrer Einschätzung waren der damals zehnjährige Junge und das 13-jährige Mädchen einer massiven Traumatisierung ausgesetzt, wie eine Gerichtssprecherin nach Abschluss der Gutachtenerstattung mitteilte. Sie betonte, dass die rechtliche Einordnung und Bewertung der Strafkammer vorbehalten bleiben.

Verteidiger stellt Befangenheitsantrag

Verteidiger der Hauptangeklagten Christina Block, Ingo Bott, stellte wegen der Mitteilung einen Befangenheitsantrag gegen die Vorsitzende Richterin Isabel Hildebrandt. Sollte die Richterin von der Pressemitteilung gewusst oder sie veranlasst haben, habe sie gegen das Gebot der Zurückhaltung verstoßen, erklärte Anwalt Ingo Bott.

Die Unternehmerin Christina Block (53) ist angeklagt, im Zuge eines langen Sorgerechtsstreits mit ihrem Ex-Mann Stephan Hensel eine israelische Sicherheitsfirma damit beauftragt zu haben, ihre beiden jüngsten Kinder vom Wohnort des Vaters in Dänemark zu entführen. Die Tochter des Gründers der Steakhaus-Kette „Block House“ bestreitet die Vorwürfe.

Es gibt noch sechs weitere Angeklagte, darunter ihr Lebensgefährte, der frühere Sportmoderator Gerhard Delling (67), dem Beihilfe vorgeworfen wird. Nur einer der Beschuldigten, ein 37-Jähriger aus Israel, hat die Vorwürfe eingeräumt.

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