Streit im Univiertel

Kioskbetreiber ziehen Klagen gegen nächtliches Bierverbot zurück

28.08.2026 – 17:25 UhrLesedauer: 1 Min.

Kein Bier nach 22 Uhr (Symbolfoto): Das gilt ab sofort wieder in allen Kiosken im Univiertel. (Quelle: Felix Hörhager / dpa)

Das nächtliche Bierverkaufsverbot wird in Münchens Univiertel wieder flächendeckend durchgesetzt. Zuvor hatten mehrere Kioskbetreiber dagegen geklagt.

Zwei Kioskbetreiber aus dem Münchner Univiertel haben ihre Klagen gegen das nächtliche Bierverkaufsverbot zurückgezogen. Sie akzeptieren damit die Bescheide der Stadt, nach 22 Uhr kein Bier mehr verkaufen zu dürfen. Damit gilt das Verkaufsverbot ab Freitag, 4. September, wieder für alle betroffenen Kioske im Univiertel.

Bei einem weiteren Betrieb hatte bereits zuvor das Verwaltungsgericht entschieden, dass dieser nach 22 Uhr keine alkoholischen Getränke zum Mitnehmen verkaufen darf. Die Stadt ist nach eigenen Angaben verpflichtet, die Regelung aus Gründen der Gleichbehandlung für alle betroffenen Betriebe einheitlich durchzusetzen.

Anwohner klagen über Lärm und Müll

Hintergrund des Verkaufsverbots sind unter anderem Beschwerden von Anwohnern über nächtlichen Lärm, Urinieren in Hauseingängen und Hinterhöfen sowie Glasscherben auf den Gehwegen. Die Stadt hofft, dass sich die zuletzt unbefriedigende Situation im Viertel durch die einheitliche Regelung verbessert.

Oberbürgermeister Dominik Krause (Grüne) sagte: „Die Situation für die Anwohnenden hat sich zuletzt leider nicht verbessert. Lärm, Müll und Verunreinigungen belasten die Menschen im Viertel.“ Zugleich betonte er, dass es wichtig sei, in einer Großstadt Freiräume für junge Menschen zu ermöglichen. Gegenseitige Rücksichtnahme müsse dabei das Grundgebot sein.

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