Nazi-Verbrechen

BGH prüft Streit um Familienarchiv verfolgter Zeugen Jehovas

Aktualisiert am 13.03.2026 – 05:00 UhrLesedauer: 3 Min.

Wurde das Archiv in gutem Glauben erworben? (Archivbild) (Quelle: Britta Pedersen/dpa/dpa-bilder)

In einem Museum in Dresden liegt ein Archiv, das die Geschichte der zur NS-Zeit verfolgten Kusserow-Familie erzählt. Die Zeugen Jehovas erheben Anspruch auf die mehr als 1.000 Dokumente.

Während des Nazi-Regimes wurden Zeugen Jehovas verfolgt – so auch die 13-köpfige Familie von Annemarie Kusserow. Von der Machtübernahme der Nationalsozialisten bis zu ihrer eigenen Verhaftung im Oktober 1944 hielt die junge Frau die Verfolgung der Familie aus Bad Lippspringe in Nordrhein-Westfalen in Bildern, Briefen und anderen Schriftstücken fest. Um das umfassende Archiv wird nun vor Deutschlands höchstem Zivilgericht gestritten.

Denn nach Kusserows Tod im Jahr 2005 verkaufte ihr Bruder das Familienarchiv an den deutschen Staat. Momentan wird es im Militärhistorischen Museum der Bundeswehr in Dresden ausgestellt. Eigentlich hatte die Urheberin ihr Erbe aber der Wachturm-Gesellschaft der Zeugen Jehovas überlassen – die mit dem Verkauf der Dokumente nicht einverstanden ist und sie zurückverlangt. Heute verhandelt der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe über den Fall.

Nach Angaben der Zeugen Jehovas war Annemarie die älteste Tochter der Familie Kusserow. In dem Archiv, das sie bis zu ihrem Tod pflegte, befinden sich demnach auch Zeichnungen, Todesurteile und Abschiedsbriefe. Zwei ihrer Brüder wurden von den Nationalsozialisten hingerichtet, weil sie aus Gewissensgründen den Kriegsdienst verweigerten.

Wie das Archiv nach dem Tod der über 90-jährigen Kusserow bei ihrem Bruder landete, ist laut BGH ungeklärt. „Fest steht, dass das Archiv unrechtmäßig an das Museum veräußert wurde“, sagt Sebastian Stock, Sprecher der Zeugen Jehovas. Dass nur sechs von mehr als 1.000 Teilen ausgestellt würden, zeige, „dass die meisten der Dokumente für das Museum von keinem Interesse sind“. Auf dpa-Anfrage wollte sich das Museum zunächst nicht zum Verfahren äußern.

In dem Rechtsstreit vor dem BGH geht es nun vor allem um die Frage, ob die Bundesrepublik das Kusserow-Archiv „gutgläubig erworben“ hat. In diesem Fall ist der Käufer eines Gegenstands nämlich selbst dann rechtmäßiger Eigentümer, wenn die Sache vorher gar nicht demjenigen gehörte, von dem er sie gekauft hat. Voraussetzung für diesen Kauf „in gutem Glauben“ ist, dass der Käufer nicht wusste oder wissen konnte, dass die Sache dem Verkäufer nicht gehörte.

Auch darf der Gegenstand laut Bürgerlichem Gesetzbuch nicht „gestohlen worden, verloren gegangen oder sonst abhanden gekommen“ sein. Der BGH soll insofern auch klären, wann ein „abhandengekommener“ Gegenstand nicht mehr als solcher gilt. Das Oberlandesgericht Köln hatte entschieden, dass die Zeugen Jehovas den Kusserow-Bruder als Besitzer des Archivs geduldet und so legitimiert hätten. Die Klägerseite meint, eine nachträgliche Legitimierung sei gar nicht möglich. Ob der BGH am Freitag schon ein Urteil fällt, ist unklar.

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