Keine konkreten Hinweise auf Straftaten
Gericht kippt Redeverbote gegen Höcke in Bayern
13.02.2026 – 23:09 UhrLesedauer: 1 Min.
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat entschieden, dass zwei Kommunen dem AfD-Politiker Björn Höcke Auftritte nicht untersagen durften.
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat Redeverbote gegen den AfD-Politiker Björn Höcke bei zwei Veranstaltungen zur bayerischen Kommunalwahl für unzulässig erklärt. Die von der Stadt Lindenberg im Allgäu und der Gemeinde Seybothenreuth angeführte Begründung reiche für ein Redeverbot nicht aus, entschied das Gericht am Freitagabend. Es gab damit einer Beschwerde des AfD-Kreisverbandes Bayreuth statt und wies die Beschwerde der Stadt Lindenberg zurück.
Beide Gemeinden hatten AfD-Wahlveranstaltungen in gemeindeeigenen Sälen nur unter der Auflage zugelassen, dass Höcke dort nicht als Redner auftritt. Das Verwaltungsgericht Bayreuth hatte einen Eilantrag des AfD-Kreisverbandes Bayreuth zunächst abgelehnt, das Verwaltungsgericht Augsburg gab hingegen einem Eilantrag des AfD-Kreisverbandes Westallgäu-Lindau statt. Weil beide Seiten Beschwerde einlegten, musste der Verwaltungsgerichtshof in München abschließend entscheiden.
Nach Angaben des Gerichts legten die Gemeinden keine „hinreichend konkreten Anhaltspunkte im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts“ für zu erwartende „Rechtsbrüche in Form der Begehung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten“ durch den Gastredner vor. Damit fehle die rechtliche Grundlage für ein Redeverbot.
Höcke ist rechtskräftig verurteilt, weil er zweimal die verbotene NS-Parole „Alles für Deutschland“ verwendet hat. Die Losung stammt von der Sturmabteilung der NSDAP und ist strafbar. In Bayern werden am 8. März Gemeinderäte, Kreistage, Bürgermeister und Landräte gewählt, zeitgleich findet in Baden-Württemberg eine Landtagswahl statt.
