Urteil schränkt soziales Netzwerk ein

Facebooks Freunde-Finder ist rechtswidrig

24.02.2026 – 09:39 UhrLesedauer: 3 Min.

Mit der Freunde-Finder-Funktion können registrierte Facebook-Nutzer die auf ihren Endgeräten verfügbaren Kontaktdaten auf einen Server hochladen. (Quelle: Anna Ross/dpa/dpa-bilder)

Daten bei Facebook auch ohne Profil? Eine Gerichtsentscheidung setzt klare Grenzen für den Freunde-Finder. Ein Signal auch für andere Netzwerke?

Facebook darf über seine Freunde-Finder-Funktion nicht auf Kontaktdaten von Menschen zugreifen, die selbst keine Nutzer der Plattform sind. Das geht aus einem Urteil des Berliner Landgerichts II hervor. Die Entscheidung der Zivilkammer bezieht sich ausdrücklich auf Verbraucher, die in Deutschland leben. Die wichtigsten Fragen und Antworten zu der Entscheidung:

Mit dieser Funktion können registrierte Facebook-Nutzer die auf ihren Endgeräten – also etwa auf dem Handy – verfügbaren Kontaktdaten auf einen Server hochladen. Der Nutzer kann diese Daten in seinem Benutzerkonto jederzeit wieder löschen. Die hochgeladenen Daten werden vor allem dazu verwendet, um anderen bei der Suche nach Personen zu helfen oder für Freundschaftsvorschläge, die dem Nutzer gemacht werden.

Es stößt sich daran, dass Daten von Menschen, die nicht bei Facebook registriert sind, auf Servern des Konzerns gespeichert wurden, ohne dass sie dem zugestimmt haben. Der Durchschnittsverbraucher rechne nicht damit, „dass seine Daten trotz fehlender Registrierung bei sozialen Netzwerken von diesen gezielt erfasst werden“, heißt es in dem Urteil. Außerdem moniert die Kammer: Jemand, der Facebook selbst nicht nutze, profitiere nicht davon, dass seine Daten dort gespeichert seien. Auch könnten auf diesem Wege Daten von Menschen, die sich gezielt von der Plattform fernhielten, an Facebook gelangen.

Das sieht auch der Verbraucherzentrale Bundesverband so, der gegen die Facebook-Mutter Meta geklagt hatte. Seine Vorständin Ramona Pop sagt: „So bekommt Meta auch Daten von Leuten, die gar nicht bei Facebook registriert sind – etwa weil sie das soziale Netzwerk bewusst nicht nutzen.“

Für sie ändert sich erst einmal nichts. Denn das Gericht hat zwar die Praxis der Freunde-Finden-Funktion in der zum Zeitpunkt der Klage angewandten Art und Weise für rechtswidrig erklärt. Und es hat Facebook nun auch aufgefordert, dies zu unterlassen. Es hat den Konzern aber nicht verpflichtet, bereits hochgeladene Daten zu löschen.

Schon bisher konnte man sich an Facebook wenden, um herauszufinden, ob persönliche Daten auf einem Server des Konzerns gespeichert sind. Wer dies in Zukunft tut, kann sich nun auf dieses erstinstanzliche Urteil berufen. Das Urteil vom 2. Dezember 2025 ist allerdings noch nicht rechtskräftig.

Erst einmal ja. Allerdings geht von der Entscheidung nach Einschätzung des Verbraucherzentrale Bundesverbands eine gewisse Signalwirkung aus. Denn andere soziale Netzwerke nutzen teils ähnliche Funktionen.

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