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Home » Bekommen Falschparker das Geld zurück?
Mobilität

Bekommen Falschparker das Geld zurück?

MitarbeiterBy MitarbeiterApril 17, 2026
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Bekommen Falschparker das Geld zurück?

Formfehler in NRW

Gericht stoppt Abschleppkosten: Bekommen Autofahrer jetzt Geld zurück?


Aktualisiert am 17.04.2026 – 16:21 UhrLesedauer: 2 Min.

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Gebührenstopp: Das Abschleppen von Falschparkern ist weiterhin erlaubt, die bisherige Kostenabrechnung jedoch nicht. (Quelle: IMAGO/Jürgen Ritter)

Wer sein Auto falsch parkt, muss fürs Abschleppen oft Hunderte Euro zahlen. Doch in Nordrhein-Westfalen stehen die Gebührenbescheide auf wackeligen Füßen. Ein Fehler des Gesetzgebers könnte Folgen für viele Autofahrer haben.

In zwei aktuellen Fällen hat das Verwaltungsgericht Köln die Gebührenbescheide für Abschleppmaßnahmen aufgehoben. Laut den Richtern fehlte für die erhobenen Kosten die rechtliche Grundlage. Konkret ging es um einen Pkw in einer Feuerwehrzufahrt und eine Vespa auf einem Gehweg. Während das Abschleppen selbst rechtmäßig war, sahen die Richter bei der Abrechnung der Kosten (zwischen 200 und 300 Euro) erhebliche Mängel.

Der Grund für das Urteil liegt in einem handwerklichen Fehler bei der Neuregelung der Gebühren in NRW:

Das Problem: Die Landesregierung beschloss die neuen Tarife bereits im August 2023, zu einem Zeitpunkt also, als das alte Gesetz noch galt und neue Regelungen blockierte.

Die Richter erklärten die entsprechenden Tarifstellen daher für nichtig. Dieser Fehler sei auch nicht nachträglich korrigiert worden.

Da die fehlerhafte Gebührenordnung landesweit angewendet wurde, könnte das Urteil über die Einzelfälle hinaus Bedeutung erlangen. Autofahrer sollten jedoch Folgendes beachten:

In aktuellen Fällen bietet das Urteil jedoch eine rechtliche Angriffsfläche.

Noch ist das letzte Wort nicht gesprochen. Das Verwaltungsgericht hat die Berufung zugelassen, weshalb der Fall nun vor das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in Münster gehen könnte. Eine endgültige Klärung durch die nächste Instanz steht also noch aus. Parallel dazu hat das Land die Möglichkeit, die Gebührenordnung auf einer nun korrekten gesetzlichen Basis erneut zu erlassen.

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