Nach einem Unfall

Bei diesem Anruf: Bloß nicht abheben


Aktualisiert am 19.01.2026 – 07:30 UhrLesedauer: 2 Min.

Lieber nicht: Wenn Sie kurz nach einem Autounfall von einer fremden Nummer angerufen werden, sollten Sie nicht abheben. (Quelle: Monkey Business 2 via www.imago-images.de)

Es ist ein beliebter Trick: Kaum hat es geknallt, schon meldet sich die Versicherung des Unfallgegners. Was Sie dann besser nicht tun sollten.

Ein Verkehrsunfall ist ärgerlich genug. Doch was danach kommt, kann noch komplizierter werden. Vor allem, wenn Ihnen die gegnerische Versicherung ein verlockendes Angebot macht. Warum Sie vorsichtig sein sollten und wie Sie am besten vorgehen.

Nach einem unverschuldeten Unfall klingt es zunächst verlockend: Die gegnerische Versicherung bietet an, sich um alles zu kümmern. Kein Stress mit Gutachtern, Werkstätten oder Mietwagen. Doch Vorsicht: Die Stiftung Warentest rät dringend davon ab, auf solche Angebote einzugehen.

Die Interessen der Versicherung und Ihre sind grundverschieden:

Auch wenn die Schuldfrage klar scheint und die Versicherung zahlungsbereit ist, sollten Sie professionellen Rat einholen. Ein Fachanwalt kann Ihnen helfen:

Das Beste daran: Wenn Sie keine Teilschuld trifft, kostet Sie der juristische Beistand nichts.

Nicht nur Versicherungen, auch manche Werkstätten bieten „Rundum-Sorglos-Pakete“ an. Diese umfassen oft Reparatur, Mietwagen und Schadensabwicklung. Doch die Stiftung Warentest warnt: „Auch Werkstätten verfolgen ihre eigenen Interessen, nicht Ihre.“

Generell gilt: Niemand hat ein größeres Interesse daran, dass Sie fair entschädigt werden, als Sie selbst. Nehmen Sie sich die Zeit, sich zu informieren. Suchen Sie professionelle Hilfe, um Ihre Rechte durchzusetzen. Nur so stellen Sie sicher, dass Sie nach einem Unfall wirklich bekommen, was Ihnen zusteht.

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