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Home » Banken versäumen IBAN-Check bei Überweisung
Wirtschaft

Banken versäumen IBAN-Check bei Überweisung

MitarbeiterBy MitarbeiterApril 17, 2026
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Banken versäumen IBAN-Check bei Überweisung

Stiftung Warentest warnt

Banken versäumen wichtige Überprüfung

Aktualisiert am 17.04.2026 – 14:05 UhrLesedauer: 2 Min.

Vergrößern des Bildes

Passen Name und IBAN zusammen? Einige Banken nehmen die Pflicht zum Empfänger-Check offenbar nicht so genau. (Quelle: Fabian Sommer/dpa/dpa-tmn/dpa-bilder)

Banken sind seit einiger Zeit verpflichtet, bei Überweisungen genauer hinzuschauen. Doch ein Test zeigt: Nicht überall klappt das gut.

Denn in der Praxis hat die Stiftung Warentest in einer stichprobenartigen Untersuchung festgestellt, dass einige Banken es mit dieser Pflicht nicht ganz so genau nehmen. Mehrere Testpersonen der Stiftung Warentest besuchten sechs Filialen verschiedener Banken und Sparkassen und gaben dort am Schalter Überweisungsscheine ab, auf denen Empfängername und IBAN nicht zueinanderpassten. Zwar waren die Daten jeweils echt, gehörten aber in der Kombination nicht zusammen.

Das Ergebnis fiel ernüchternd aus: Keiner der Mitarbeiter führte den verpflichtenden Empfänger-Check durch. Die Folge: Das Geld kommt damit zwar auf dem Konto an, das zur eingetragenen IBAN gehört, dieses kann aber auch jemand anderem gehören als dem auf dem Überweisungsschein angegebenen Empfänger.

Das bietet einer vor Einführung des Empfänger-Checks beliebten Betrugsmasche noch immer ein Einfallstor. Der Stiftung Warentest zufolge haben Kriminelle echte Rechnungen manipuliert und die Kontonummer verändert. So konnte zum Beispiel Geld für die Waschmaschinenreparatur oder den Frühjahrsrückschnitt leicht auf einem falschen Konto landen. Der eingeführte Abgleich sollte diese Masche erschweren.

Obwohl dem Statistischen Bundesamt zufolge inzwischen zwei von drei Deutschen (67 Prozent) vom Onlinebanking Gebrauch machen, zählte die Bundesbank allein im ersten Halbjahr 2025 noch 275 Millionen beleghafte (also papiergebundene) Überweisungen. Das ist immerhin jede vierzehnte in Deutschland veranlasste Überweisung.

Gut zu wissen: Für Banken gilt die gesetzliche Prüfpflicht ausschließlich bei Papierüberweisungen, die während der Öffnungszeiten in der Filiale abgegeben werden. Wer seinen Überweisungsträger also einfach in den Briefkasten der Bank wirft, hat darauf ohnehin keinen Anspruch, teilt die Stiftung Warentest mit.

Aufgrund des ernüchternden Ergebnisses raten die Tester dazu, beim Ausfüllen eines Überweisungsträgers unbedingt auf die Korrektheit der IBAN zu achten. Denn dorthin fließt das Geld. „Der eingetragene Name hat dagegen in unserem Test keine Rolle gespielt“, sagt Stephanie Pallasch von der Stiftung Warentest.

Wer Wert auf den Abgleich von Nummer und Namen legt, sollte besser zum Onlinebanking wechseln. „Dort funktioniert der Abgleich nach unserer Kenntnis ohne Probleme“, so die Warentesterin.

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