„Auf die Vernichtung von Menschenleben angelegt“
Die Beweislast war erdrückend. Nicht nur, dass der junge Mann noch am Steuer seines weißen Kleinwagens festgenommen worden war. Auch Videos aus Überwachungskameras und zahlreiche Zeugenaussagen ergaben stets das gleiche Bild: „Die Tathandlung war, man muss es so deutlich sagen, auf die Vernichtung von Menschenleben angelegt“, betonte der Vorsitzende Richter Höhne.
Auch wenn der Angeklagte im Prozess schwieg und somit seine Beweggründe bis zuletzt nicht selbst erläuterte, zeigte sich der Staatsschutzsenat ebenso wie die Bundesanwaltschaft in der Gesamtschau von einem religiös-politischen Motiv überzeugt. So habe sich der Angeklagte Ende 2024 unter dem Einfluss konservativer, teils anti-westlich ausgerichteter Geistlicher verstärkt der islamischen Religion zugewandt. In der Folge änderte er seinen Lebensstil, betete fünfmal täglich und zeigte sich intolerant gegenüber weniger Gläubigen.
Um vor seinem möglichen Tod alle Schulden im Diesseits beglichen zu haben, überwies er nur wenige Minuten vor der Tat seinen Gläubigern noch ausstehendes Geld. Auch sprach er das islamische Glaubensbekenntnis, wie eine Sprachnachricht an seine Tante belegt. Während der Tat trug er nach Feststellung des Gerichts eine Gebetskette zwischen den Fingern und hatte die Hand auf einen Koran gelegt.
In der Haft äußerte der Mann wiederholt, als Märtyrer sterben zu wollen. Und zu Beginn des Prozesses reckte er ebenso wie bei seiner Festnahme den rechten Zeigefinger nach oben – eine verbreitete Geste unter Muslimen weltweit, die den Glauben an den einen und einzigartigen Gott symbolisieren soll – aber auch als Erkennungszeichen unter Islamisten dient.
„Bärendienst für Muslime und Ausländer“
„Anschläge dieser Art sind mitnichten gottgefällig, sondern sinnlos, brutal und menschenverachtend“, wandte sich Höhne zum Abschluss seiner rund zweistündigen Urteilsbegründung direkt an den Angeklagten. „Muslimen, Ausländern und Minderheiten haben Sie damit einen Bärendienst erwiesen. Rechte und rechtsradikale Kreise nutzen gerade solche Verbrechen, um in der Bevölkerung den Hass auf Ausländer, Muslime und Minderheiten zu schüren.“
Der Senat zollte in diesem Zusammenhang der Familie der beiden Todesopfer allergrößten Respekt. Sie habe direkt nach der Tat öffentlich dazu aufgerufen, den Tod von Mutter und Tochter nicht zu instrumentalisieren. Auch in einem von der Nebenklägeranwältin in ihrem Schlusswort verlesenen Brief betonte die selbst von der muslimischen Kultur geprägte Familie: „Da ist nichts Männliches dran, da ist nichts Religiöses dran, da ist nichts Menschliches dran.“ Ihr vernichtendes Urteil über den Täter: „Er ist und bleibt ein feiger Kindermörder, hier und in Ewigkeit.“











