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VW ruft T-Roc zurück: 4.000 Autos dürfen nicht mehr bewegt werden


11.03.2026 – 14:29 UhrLesedauer: 2 Min.

Frisch auf dem Markt: Der T-Roc ist kürzlich in die zweite Generation gestartet. (Quelle: Volkswagen)

Ein technischer Fehler zwingt Volkswagen zu einem Rückruf bei der Neuauflage seines Kompakt-SUVs. Was Besitzer jetzt wissen müssen.

Volkswagen ruft mehrere Tausend Exemplare seines SUV-Modells T-Roc zurück. Nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) betrifft die Aktion weltweit 4.025 Fahrzeuge der aktuellen Generation. In Deutschland sind 1.404 Fahrzeuge betroffen. Sie wurden zwischen dem 6. September 2025 und dem 5. Februar 2026 produziert. Laut Hersteller befinden sich 510 der betroffenen Fahrzeuge bereits in Kundenhand. Weitere Exemplare stehen noch bei Händlern oder beim Hersteller.

Auslöser ist eine möglicherweise fehlerhafte Verschraubung an der Lenkung. Konkret geht es um die Verbindung zwischen Spurstange und Radlagergehäuse.

Wie das Kraftfahrt-Bundesamt mitteilt, kann dies dazu führen, dass sich die Spurstange löst. In der Folge könne es zu einem teilweisen oder vollständigen Verlust der Lenkfähigkeit kommen. Nach Angaben von Volkswagen könnte die Verschraubung beim Zusammenbau mit zu geringem Drehmoment angezogen worden sein.

Volkswagen hat die betroffenen Halter bereits informiert oder wird sie in den kommenden Tagen anschreiben. Bis zur Reparatur sollen die Fahrzeuge nicht mehr gefahren werden.

Die Autos werden in einer Vertragswerkstatt überprüft. Dort wird die Verschraubung zwischen Spurstange und Radlagergehäuse ersetzt. Teilweise werden die Fahrzeuge laut Branchenberichten sogar abgeschleppt, um sie in die Werkstatt zu bringen.

Unfälle oder Personenschäden im Zusammenhang mit dem Mangel sind laut Volkswagen bislang nicht bekannt.

Der Rückruf wird beim Kraftfahrt-Bundesamt unter der Referenznummer 16132R geführt. Volkswagen listet ihn intern unter dem Code 48AX.

Rückrufe wie beim T-Roc sind kein Einzelfall. Autos müssen heute deutlich häufiger wegen möglicher Mängel überprüft werden.

Nach Auswertungen der ADAC-Rückrufdatenbank wurden im Jahr 2025 insgesamt 532 Rückrufaktionen für Fahrzeuge in Deutschland registriert. Das sind fast dreimal so viele wie im Jahr 2010.

Auch die Zahl der betroffenen Fahrzeuge steigt. 2024 waren rund 2,84 Millionen Autos betroffen – ein Plus von 48 Prozent gegenüber dem Jahr davor.

Als Gründe nennt der ADAC unter anderem die zunehmende technische Komplexität moderner Fahrzeuge. Gleichzeitig bringen Hersteller mehr Modelle und Varianten auf den Markt, oft in kürzeren Entwicklungszyklen. Auch neue Hersteller erhöhen die Vielfalt – und damit mögliche Fehlerquellen.

Grundsätzlich unterscheiden Behörden und Hersteller zwischen verpflichtenden Rückrufen und freiwilligen Serviceaktionen.

Verpflichtende Rückrufe werden vom Kraftfahrt-Bundesamt angeordnet, wenn ein sicherheitsrelevanter oder umweltgefährdender Mangel vorliegt – etwa bei Problemen mit Bremsen, Airbags oder der Lenkung. Halter müssen ihr Fahrzeug in diesem Fall in die Werkstatt bringen. Wird ein solcher Rückruf ignoriert, kann im Extremfall die Stilllegung des Fahrzeugs drohen.

Daneben gibt es freiwillige Maßnahmen der Hersteller, oft als Serviceaktion oder Qualitätsmaßnahme bezeichnet. Dabei geht es meist um weniger kritische Probleme, etwa Softwarefehler oder kleinere Verarbeitungsmängel. Eine gesetzliche Pflicht zur Durchführung besteht hier nicht.

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