Achtung bei Kostenfallen
Verband warnt vor scheinbaren Auto-Schnäppchen
21.10.2026 – 06:55 UhrLesedauer: 2 Min.
Ein niedriger Preis im Inserat, doch beim Händlertermin wird es plötzlich teurer: Der Bundesverband freier Kfz-Händler beobachtet solche Fälle deutlich häufiger als noch vor einem Jahr.
Der Bundesverband freier Kfz-Händler (BVfK) warnt: Die Zahl der Beschwerden über irreführende Autoinserate habe sich im Vergleich zum Vorjahr verdreifacht. Verbandspräsident Ansgar Klein sieht laut der „Bild“-Zeitung mehr unseriöse Angebote auf Online-Plattformen. Käufer merkten teils erst beim Termin, dass der beworbene Preis nicht dem tatsächlichen Kaufpreis entspreche.
Nach Darstellung des BVfK läuft es oft nach demselben Prinzip: Inserate wirken günstiger, weil Zusatzkosten fehlen, Fahrzeugdaten nicht stimmen oder Förderbeträge eingerechnet sind, auf die nicht jeder Anspruch hat. Als Ursache nennt Klein den steigenden Preisdruck im Handel; Hersteller senkten die Marge der Vertragshändler. Händler griffen deshalb nach Einschätzung des Verbands „oft aus der Not“ zu solchen Methoden.
Häufig gehe es um Überführungskosten, die bei Neuwagen grundsätzlich anfielen und meist bei etwa 1.000 Euro lägen. Sie gehörten zum Endpreis, würden in unseriösen Anzeigen aber nicht genannt und stünden erst im Vertrag. Bei Leasing heißen sie Bereitstellungskosten. Laut „Auto Motor und Sport“ rät der BVfK, den Gesamtpreis inklusive Nebenkosten vorab schriftlich bestätigen zu lassen.
Veränderte Details und abgezogene Förderungen
Eine weitere Masche betrifft laut Verband das Zulassungsdatum. In Anzeigen werde mitunter ein späterer Termin genannt als in den Papieren. Der BVfK nennt ein Beispiel: Erstzulassung Dezember 2022, im Inserat Januar 2023. Das könne reichen, um in den Suchergebnissen weiter oben zu landen. Interessenten sollten die Erstzulassung vorab erfragen und beim Termin in der Zulassungsbescheinigung prüfen.
Bei neuen Elektroautos und Plug-in-Hybriden warnt der BVfK vor Preisen, in denen die staatliche Förderung bereits abgezogen ist. Käufer müssten sie selbst beantragen und bekämen das Geld erst Monate später. Auch die maximale Fördersumme von 6.000 Euro sei nicht sicher; sie hänge von Voraussetzungen wie Einkommen und Kinderzahl ab. Wer nur mit eingerechneter Förderung auf einen plausiblen Preis komme, solle laut BVfK zuerst klären, ob der Betrag erreichbar ist.
Auch Finanzierungs- und Leasinganzeigen könnten täuschen. Niedrige Monatsraten würden beworben, eine hohe Schlussrate stehe dann im Kleingedruckten. Vor dem Termin sollten Käufer daher die kompletten Konditionen anfordern, inklusive Laufzeit und Schlussrate.
Als besonders schwerwiegend beschreibt der Verband Lockvogel-Barkaufangebote. Der Inseratspreis werde als Barkaufpreis ausgewiesen, gelte vor Ort aber plötzlich nicht mehr; stattdessen würden teurere Finanzierungen mit hohen Zinsen angeboten. Wer den Preis nur unter geänderten Bedingungen bekomme, solle den Vertrag nach Rat des BVfK nicht unterschreiben.
Irreführende Inserate können Betroffene über die Webseite des BVfK melden. Bei gemeldeten Verstößen gehe der Verband nach eigenen Angaben auch vor Gericht. Im August habe der BVfK zudem die Kaufbörse auto.de abgemahnt. Klein sagte der „Bild“: „Mir ist bisher kein Fall begegnet, wo es so viele Verstöße zugleich gab.“