Beispiel: Nehmen wir an, Sie sind ein alleinstehender Arbeitnehmer mit einem Gesamtbetrag der Einkünfte von 40.000 Euro. Dann werden von Ihren Einkünften bis zu 15.340 Euro 5 Prozent als zumutbar angesehen (767 Euro) und von den Einkünften zwischen 15.340 Euro und 40.000 Euro 6 Prozent (1.479,60 Euro), sodass Ihre zumutbare Belastung insgesamt 2.246,60 Euro beträgt. Sie können dann erst mit einer steuerlichen Entlastung rechnen, wenn Ihre außergewöhnlichen Belastungen über 2.246,60 Euro liegen. Hätten Sie ein Kind, würden Sie die Grenze bereits früher überschreiten, da dann niedrigere Prozentsätze gelten.
Um die Grenze für die zumutbare Belastung zu knacken, können Sie einige Kniffe anwenden. So sollten Sie, wenn möglich, Ihre außergewöhnlichen Belastungen in dasselbe Kalenderjahr legen, um eine möglichst große Summe zu erzielen. Das gelingt zum Beispiel mit planbaren Krankheitskosten wie dem Kauf einer neuen Brille und dem Einsatz von Zahnersatz.
Auf der anderen Seite können Sie auch versuchen, den Gesamtbetrag der Einkünfte zu drücken, wenn Sie nur knapp in einer der höheren Kategorien liegen. Das funktioniert, indem Sie weitere Werbungskosten bewusst in das betreffende Steuerjahr legen.
