Ausfuhrkennzeichen für Export

Wann Sie dieses Schild benötigen


Aktualisiert am 12.03.2026 – 11:18 UhrLesedauer: 2 Min.

Das Ausfuhrkennzeichen: Sie erkennen es sehr schnell am roten Balken (zweites von oben), als Gegenstück zum sogenannten Zollkennzeichen gilt das Kurzzeitkennzeichen (gelber Balken, ganz unten). (Quelle: Markus Scholz/dpa-tmn)

Ein roter Balken am rechten Rand verrät das Ausfuhrkennzeichen. Dieses Nummernschild dient nur einem bestimmten Zweck – dann aber ist es unverzichtbar.

Wer ein Fahrzeug dauerhaft ins Ausland bringen will, benötigt dazu ein Ausfuhrkennzeichen. Deshalb wird es auch als Zollkennzeichen oder Exportkennzeichen bezeichnet. Vom normalen Nummernschild unterscheidet es sich durch den roten Balken am rechten Rand, auf dem eine Kombination aus Zahlen zeigt, wie lange es gültig ist.

Sie erhalten das Zollkennzeichen bei der Fahrerlaubnisbehörde, die für Sie zuständig ist, oder beim Straßenverkehrsamt.

Um ein Ausfuhrkennzeichen zu erhalten, müssen Sie folgende Unterlagen vorlegen:

Wichtig: Wer ein gebrauchtes Fahrzeug (also kein Neufahrzeug, das ein Händler ausführen will) auf ein Ausfuhrkennzeichen zulassen will, muss es meist zur Kfz-Zulassungsstelle bringen, damit es dort identifiziert werden kann.

Um ein Zollkennzeichen zu erhalten, müssen Sie eine entsprechende Haftpflichtversicherung abschließen, von der auch Schadensfälle im Ausland abgedeckt werden. Sie ist mindestens 15 Tage und längstens 12 Monate lang gültig. Entsprechend der Dauer variieren die Kosten: Von etwa 60 Euro (15 Tage) bis hin zu rund 2.000 Euro (360 Tage) reicht die Spanne bei einem Pkw. Als Nachweis der Versicherung erhalten Sie eine gelbe Versicherungskarte (die sogenannte Doppelkarte), die Sie bei der Zulassungsbehörde vorlegen müssen.

Das ist unterschiedlich, denn die einzelnen Länder legen ihre Kosten selbst fest. Rechnen Sie für den Antrag der Zulassung mit Kosten von 25 bis 50 Euro. Weitere 20 bis 40 Euro kommen für die beiden Kennzeichen hinzu, außerdem die Kosten für die Versicherung (siehe oben).

Die Kfz-Steuer müssen Sie bei der Beantragung des Ausfuhrkennzeichens bezahlen. In aller Regel wird dazu das Lastschriftverfahren genutzt. Dafür ist vom Antragsteller die Einzugsermächtigung für ein deutsches Konto nötig. Ohne deutsches Konto müssen Sie die Steuer vor Ort bar bezahlen.

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