Unterstützung kommt vom Finanzminister. Lars Klingbeil (SPD) hat den DGB-Vorschlag in einer ARD-Bürgersendung im Juni ausdrücklich gutgeheißen. „Auch das würde helfen“, sagte er. „Wenn wir die gesetzliche stärken, das haben wir gemacht, wenn wir die betriebliche verpflichtend machen und wenn wir die private ausbauen, dann haben wir eine Chance, das Rentensystem wirklich zukunftsfähig zu machen.“
Dagegen stellt sich nicht nur die BDA, sondern auch der Wirtschaftsflügel der Union. Eine solche Pflicht schränke die Wahlfreiheit der Beschäftigten ein und mache den Faktor Arbeit noch teurer, sagte CDU-Wirtschaftsrats-Generalsekretär Wolfgang Steiger der „Rheinischen Post“. Einen ähnlichen Einwand formuliert auch der Fachverband aba: Würden die 57 Prozent der Arbeitgeber, die derzeit keine bAV anbieten, auf einmal verpflichtet, ihre Lohnkosten zu erhöhen, könnte sie das in Schwierigkeiten bringen.
Statt einer Pflicht will er Fehlanreize beseitigen – vor allem den, dass Arbeitgeber im Grundsatz eine feste Rentenhöhe garantieren müssen und das Geld deshalb nur vorsichtig anlegen dürfen. Die chancenreichere Variante, bei der nur Beiträge zugesagt werden, ist bislang allein im sogenannten Sozialpartnermodell erlaubt, also nur mit Tarifvertrag.
Was ist das Sozialpartnermodell?
Das Sozialpartnermodell wurde 2018 mit dem ersten Betriebsrentenstärkungsgesetz eingeführt. Dabei schließen die sogenannten Sozialpartner, also Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften, gemeinsam Tarifverträge ab, in denen sie reine Beitragszusagen ohne Garantien vereinbaren können. Ziel ist es, renditestärkere Betriebsrenten zu ermöglichen. Allerdings ist die Bilanz nach acht Jahren mager. Nur eine Handvoll Modelle ist entstanden, in kleinen Betrieben kommt das Konstrukt praktisch nicht an.
Nicht nur die Frage, ob Pflicht oder nicht, steht im Raum, sondern ob das komplizierte System mit seinen zahlreichen Durchführungswegen grundsätzlich neu gedacht werden sollte. Dagegen stemmt sich der GDV und schlägt ein standardisiertes Basisprodukt im Durchführungsweg der Direktversicherung vor, zugeschnitten auf nicht tarifgebundene kleine Betriebe – mit 80-Prozent-Garantie auf das eingezahlte Kapital, kollektiver Kapitalanlage samt hoher Aktienquote, lebenslanger Rente als Regelfall und weitgehender Befreiung der Arbeitgeber von der Haftung. Lesen Sie hier, wie eine Direktversicherung bei der bAV genau funktioniert.
Altersvorsorgedepot für Betriebsrente öffnen?
Nicht zielführend ist aus Sicht der Versicherer, die Betriebsrente für die Produktwelt der neuen privaten Altersvorsorge zu öffnen. Eine Idee, die etwa der Chef des Neobrokers Smartbroker, Thomas Soltau, in die Debatte eingebracht hatte. Das ab 2027 verfügbare Altersvorsorgedepot könne als Blaupause dienen: ohne Zwangsgarantien, ohne Arbeitgeberhaftung, digital über die Lohnabrechnung abgewickelt und bei einem Arbeitgeberwechsel leicht übertragbar. Die heute in kleinen Betrieben üblichen Direktversicherungen seien von hohen Abschlussprovisionen, laufenden Kosten und niedrigen Renditen geprägt – „exakt die Probleme, an denen die Riester-Rente gescheitert ist“, so Soltau.
Verbraucherschützer wollen beide Anbietergruppen umgehen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) fordert, Beschäftigte automatisch in das geplante staatlich organisierte Standarddepot in der privaten Altersvorsorge aufzunehmen – bei verpflichtenden Arbeitgeberzuschüssen. Bisher seien nicht alle Produkte bei der Betriebsrente günstig. Viele seien weiterhin mit „unnötigen Garantien und provisionsgetriebenen Vertriebsmodellen“ verbunden. Das staatlich organisierte Altersvorsorgedepot lässt allerdings auf sich warten.